Schwerin: Prozess um den Tod eines Säuglings gestartet
Nach dem Fund eines toten Säuglings im Hinterhof eines Schweriner Mietshauses standen schnell Sturzverletzungen als Todesursache fest. Nun steht die Mutter vor Gericht.
Am Landgericht in Schwerin hat der Prozess gegen eine 26 Jahre alte Frau begonnen, die im vergangenen Oktober ihr Baby unmittelbar nach der Geburt getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft legt ihr Totschlag zur Last. Die Hintergründe der Tat bleiben vorerst im Dunkeln. Noch vor dem Verlesen der Anklage schloss das Gericht die Öffentlichkeit aus. Erst zur Verkündung des Urteils - voraussichtlich Anfang Mai - sind wieder Zuhörer zugelassen.
Intime und schutzwürdige Details
Das Gericht folgte mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit einem Antrag der Verteidigung. Doch hatte auch der Vorsitzende Richter gleich zum Auftakt deutlich gemacht, dass er eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen für angebracht hält. Im Prozessverlauf kämen Details zur Sprache, die intimste und damit besonders schutzwürdige Bereiche der Angeklagten beträfen.
Tödliche Kopfverletzungen nach Sturz
Laut Staatsanwaltschaft brachte die Angeklagte das gesunde und lebensfähige Kind in der Wohnung ihres Freundes zur Welt. Um die Geburt zu verheimlichen, habe sie den Säugling aus dem Fenster im dritten Obergeschoss geworfen. Dem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge erlag das Kind den schweren Kopfverletzungen, das es bei dem Sturz aus großer Höhe erlitt. Das tote Baby war von einem Bewohner des Hauses entdeckt worden, der die Behörden informierte. Die Angeklagte sitzt seit mehr als fünf Monaten in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft hat sie sich in Befragungen zwar geäußert, ihre Aussagen würden jedoch im Widerspruch zu den Ermittlungsergebnissen stehen.
Bei Verurteilung bis zu 15 Jahre Gefängnis
Der Verteidiger der jungen Frau warf während einer Verhandlungspause die Frage auf, ob ihr eine Schuld anzulasten sei. Sie habe nach eigenen Angaben die Schwangerschaft nicht wahrgenommen und sei von der Geburt überrascht worden. Warum das Neugeborene dann aus dem Fenster geworfen wurde, dazu äußerte sich der Anwalt nicht. Er kündigte eine Aussage der Angeklagten vor Gericht an. Der Vater des Kindes tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Während des Prozesses sollen unter anderem acht - vor allem medizinische - Gutachter gehört werden.