Ex-AfD-Abgeordneter droht Strafbefehl wegen antisemitischer Hetze
Die Staatsanwaltschaft Stralsund hat Vor-Ermittlungen gegen die fraktionslose Landtagsabgeordnete Eva-Maria Schneider-Gärtner abgeschlossen. Es geht um den Verdacht der Volksverhetzung. Die Abgeordnete muss mit einem Strafbefehl rechnen. Sie lässt die Vorwürfe bestreiten.
In der nächsten Woche entscheidet der Landtag, ob die Ermittler strafrechtlich gegen Schneider-Gärtner vorgehen können. Die Aufhebung der Immunität gilt als Formsache, der Rechtsausschuss hat keine Bedenken. Ins Rollen gebracht hatten den Fall Recherchen der "Schweriner Volkszeitung". Das Blatt deckte im vergangenen April auf, dass die damalige AfD-Abgeordnete Schneider-Gärtner antisemitische Inhalte auf ihrem öffentlichen Telegram-Kanal teilte. Es ging um massive Hetze gegen Juden. Die Zeitung zitierte einen Post eines anonymen Nutzers, der dort auftauchte: "drecksjuden sollen alle verrecken".
Drei mutmaßliche Fälle von Volksverhetzung
Schneider-Gärtner wies die Vorwürfe, sie habe die Posts absichtlich geteilt, zurück. Dennoch trat sie aus der AfD-Fraktion aus und wenig später auch aus der Partei. Ermittler des Landeskriminalamtes (LKA) haben die Posts untersucht, sie gehen von strafbaren Handlungen aus. Ende Oktober informierte die Staatsanwaltschaft Stralsund den Rechtsausschuss des Landtag über die Absicht, einen Strafbefehl zu erlassen - wegen Volksverhetzung (Az. 513 Js/13862/23). Nach NDR Informationen geht es um drei Fälle, bei denen die Ermittler von Volksverhetzung ausgehen.
Schneider-Gärtner will gegebenenfalls gegen Strafbefehl angehen
Schneider-Gärtner wollte mit dem NDR nicht sprechen. Über ihren Anwalt Andreas Schoemaker aus Essen in Nordrhein-Westfalen ließ sie mitteilen, die Vorwürfe seien substanzlos. Die Inhalte seien aus Versehen öffentlich gestellt worden, Schneider-Gärtner habe sich diese Inhalte nicht zu eigen gemacht. Das habe man der Staatsanwaltschaft auch ausführlich schriftlich mitgeteilt. Einen möglichen Strafbefehl wolle man allerdings sorgfältig prüfen und dann über die nächsten Schritte entscheiden. Das könne auch bedeuten, so Anwalt Schoemaker, dass sich seine Mandantin ihr Recht erkämpfen werde - notfalls auch durch die Instanzen.
Bei Strafbefehl entfällt Gerichtsverhandlung
Bei einem Strafbefehl entfällt in der Regel die mündliche Hauptverhandlung - für die Justiz bedeutet das weniger Aufwand, für den Beschuldigten weniger Aufsehen. Schneider-Gärtner muss bei ihrem Einkommen als Landtagsabgeordnete mit einem Tagessatz von rund 240 Euro rechnen. Bei maximal 90 Tagessätzen würde die Abgeordneten als nicht vorbestraft gelten, sie müsste dann eine Geldstrafe von 21.600 Euro zahlen. Bei mehr als 90 Tagessätzen würde die Strafe entsprechend höher ausfallen, Schneider-Gärtner hätte dann einen Eintrag im Führungszeugnis. Über die Höhe des angestrebten Strafbefehls machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben.