Dutzende neue Windeignungsgebiete in Westmecklenburg?
In puncto Ausweisung von Windeignungsgebieten ist Mecklenburg-Vorpommern in vier Regionen unterteilt. Bis auf Westmecklenburg haben alle anderen Planungsverbände bereits eine abgeschlossene Regionalplanung. Westmecklenburg ist nun am Mittwochabend nachgezogen. Aber die Diskussionen halten an.
In Parchim ist der Weg für den Ausbau der Windenergie im Bereich Westmecklenburg frei gemacht worden. Die neue Regionalplanung orientiert sich an den Kriterien des Landes. Danach sollen deutlich mehr Windgebiete errichtet werden. So dürfen jetzt zum Beispiel Windräder auch in Naturparks gebaut werden. Das hatte der Planungsverband bisher abgelehnt. Der bisherige Plan des Gremiums sah 50 Windeignungsgebiete vor. In Zukunft könnten noch 70 bis 90 in Westmecklenburg dazukommen.
Lange Diskussionen in Westmecklenburg
Seit zehn Jahren schon wird im Planungsverband Westmecklenburg beraten und diskutiert, wo und unter welchen Bedingungen Windkraftanlagen aufgestellt werden dürfen. Aber eine fertige, also rechtswirksame, Planung hat es im Westen des Bundeslandes - im Gegensatz zu den Planungsverbänden Rostock, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern - nicht gegeben.
Regionalplanung: Land und Bund drückten aufs Tempo
Allerdings drängte nun die Zeit, weil Land und Bund genau diese Regionalplanung eingefordert hatten. Denn sie dient als Grundlage für das neue Wind-an-Land-Bundesgesetz. Dieses sieht vor, dass 2,1 Prozent der Landesfläche in Mecklenburg-Vorpommern bis 2032 mit Windkraftanlagen bebaut sein muss. Deshalb ist es wichtig, dass jede Region eine abgeschlossene Planung hat.
Neue Planung: Auch in Naturparks dürfen Windräder stehen
Nach langem Hin und Her hat sich nun eine Mehrheit der Mitglieder des Planungsverbandes Westmecklenburg für neue Pläne entschieden, denn mit den alten wären sie nicht weitergekommen. Bei dem Treffen am Mittwochabend entschieden sich die meisten Mitglieder des Planungsverbands für diese eine Variante, die den Kriterien des Landes folgt. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegner wollen die Entscheidung nun anfechten - und sie wollen prüfen, ob die Beschlüsse rechtmäßig erfolgt sind.
Neue Regelungen könnten im Frühjahr 2023 gültig werden
Es gibt auch Stimmen unter den Mitgliedern, die den weiteren Ausbau kritisch sehen, weil ihnen etwa der Tierschutz zu kurz kommt, oder weil sie meinen, dass in ländlichen Regionen schon zu viele Windkraftanlagen stehen. Sollte der am Donnerstag gefasste Beschluss wirksam werden, dann könnte im kommenden Frühjahr die neue Regionalplanung gültig werden.