Cannabis-Gesetz: Landgericht Stralsund mindert Strafe eines Drogendealers
Wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln und illegalen Waffenbesitzes wurde ein 43-Jähriger aus Barth Ende Februar zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nun hat sich das Landgericht erneut mit dem Fall auseinandergesetzt.
Gemeinsam mit seinem Verteidiger betritt der Angeklagte am Donnerstagmorgen den Gerichtssaal im Landgericht Stralsund. Der bullige Mann mit kurzgeschorenen Haaren trägt ein dunkles Hemd. Unter dem rechten Ärmel blitzen seine Armtattoos hervor. Während der Richter den Lebenslauf und das Vorstrafenregister des Angeklagten vorliest, schaut dieser in einen Aktenordner.
Unerlaubter Besitz einer Waffe
Der 43-jährige Mann aus Barth steht nicht zum ersten Mal hier vor Gericht. Ende Februar wurde er zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Zur Last gelegt wurde ihm der Handel mit einer nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln und der unerlaubte Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe.
Mehrere Kilogramm Drogen gefunden
Bei einer Hausdurchsuchung haben Polizisten insgesamt mehrere Kilogramm Marihuana, Haschisch, Amphetamine und Kokain gefunden. Neben der Waffe wurden auch Magazine und Patronen sichergestellt. Aufbewahrt hatte der Angeklagte alles in seinem Fitnessstudio. Die Staatsanwaltschaft ging im Februar davon aus, dass er durch den Drogenhandel rund 340.000 Euro erwirtschaftet hatte.
Bundesgerichtshof hob Urteil teilweise auf
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im Sommer aber teilweise auf, nachdem im April das Cannabis-Gesetz in Kraft getreten war. Dieses hat die Rechtslage verändert, weshalb Verfahren neu betrachtet werden müssen, wenn Cannabis im Spiel ist und die Strafen noch nicht vollstreckt wurden. Laut dem neuen Gesetz dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. In den eigenen vier Wänden ist der Besitz von 50 Gramm straffrei. Allerdings gibt es auch klare Grenzen: Wird die Menge überschritten, können Freiheits- und auch Geldstrafen verhängt werden. Zudem ist der Handel untersagt.
Haftstrafe wurde verkürzt
Nach dem Prozess im Februar ging der Angeklagte in Revision. Mit Erfolg: Nach etwas über einer Stunde bei der erneuten Verhandlung vor dem Landgericht wurde das neue Urteil gesprochen. Die Haftstrafe wurde um drei Monate verkürzt. Angerechnet wurde dem Angeklagten, dass er sich schon beim ersten Prozess geständig zeigte und nach dem Urteil nicht mehr straffällig wurde, begründete der vorsitzende Richter in der Urteilsverkündung. Die restliche Haftstrafe von drei Jahren wird der Mann Anfang kommenden Jahres antreten. Nach dem Urteil zeigte sich der Barther erleichtert über die Verkürzung. Er hofft auf offenen Vollzug.
Rund 6.500 Verfahren erneut überprüft
Dass ein solches Verfahren erneut verhandelt wird, ist seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes nicht neu. Rund 6.500 Verfahren sind nach Angaben des Justizministeriums von den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern überprüft worden. Ein Großteil davon sind nicht vollständig beglichene Geld- und Bewährungsstrafen oder Anordnungen nach dem Jugendstrafrecht. In 178 Fällen erfolgte aufgrund des rückwirkenden Straferlasses die Einstellung der Geldstrafenvollstreckung, in einem weiteren Fall die der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe, so ein Sprecher des Ministeriums. In vier Fällen wurde die Vollstreckung von zum Teil zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen eingestellt.