Bürgermeisterwahl in Güstrow: Stichwahl am Sonntag nötig
In Güstrow, der siebtgrößten Stadt des Landes, endet die reguläre Amtszeit von Bürgermeister Arne Schuldt. Zehn Männer und Frauen wollten ihn beerben. Doch eine endgültige Entscheidung wird es erst am Sonntag geben.
Nach 21 Jahren soll Güstrow einen neuen Bürgermeister bekommen. Amtsinhaber Arne Schuldt (parteilos) ist nicht wieder zur Wahl angetreten. Die Wahl am Sonntag brachte jedoch kein Ergebnis, da keiner der Bewerber und Bewerberinnen die absolute Mehrheit von 50 Prozent und mehr erreichten. Deswegen wird es am 24. November 2024 eine Stichwahl geben - zwischen dem FDP-Kandidaten Sascha Zimmermann (31,89 Prozent der Stimmen) und Cornelia Rosentreter (17,51 Prozent der Stimmen) von der CDU.
Nur geringe Wahlbeteiligung in Güstrow
Noch zum Mittag des Wahlsonntags zeichnete sich ein etwas positiveres Bild ab: Die Beteiligung war höher als zunächst angenommen. Bei der Wahlleiterin sind seit Donnerstag noch einmal 400 Briefwahlunterlagen eingegangen, so Julia Schlesiger gegenüber NDR 1 Radio MV. Das waren zwar immer noch 20 Prozent weniger als bei der Kommunalwahl im Juni, aber in den Wahllokalen haben sich die Wähler am Sonntagmorgen die Klinke in die Hand gegeben - so der Eindruck von NDR Reporterin Juliane Mau. Doch mit Auszählung der Stimmen zeigte sich am Abend wieder ein anderes Bild: Die Wahlbeteiligung lag zwar nicht wie zuvor erwartet unter 40 Prozent, ist aber mit 45,57 Prozent auch nicht wesentlich höher ausgefallen. Von 23.679 Wahlberechtigten haben also nur 10.790 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben.
Kontroverse um zwei Kandidaten
Bei den Vorstellungsrunden der Kandidatinnen und Kandidaten ging es vor allem um die Bewerberin Christiane Held. Gegen sie wurde ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet, dem Wahlausschuss hatte sie das jedoch verheimlicht. Allerdings müssen alle Kandidaten dafür unterschreiben, dass sie in geordneten finanziellen Verhältnissen leben - das ist eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Wahl. Auch Held hatte dafür unterschrieben und der Wahlausschuss hatte sie daraufhin zur Wahl zugelassen. Da die Entscheidung zur Zulassung aber einmal getroffen wurde, gelte sie auch, heißt es aus der Wahlleitung. Selbst wenn Christiane Held von der Wahl zurücktreten hätte wollen, wäre das nicht möglich gewesen, da die Briefwahl bereits seit vier Wochen lief. Die Bewerberin konnte also weiterhin zur Bürgermeisterin gewählt werden, auch wenn sie keine wahrheitsgemäßen Angaben gemacht hat. Held erhielt bei der Wahl aber lediglich 74 Stimmen (0,69 Prozent).
Und auch gegen einen weiteren Kandidaten wurden auf einer Vorstellungsrunde öffentlich Vorwürfe geäußert. Demnach sei auch er zahlungsunfähig. Ein Handwerker hatte das entsprechende Gerichtsurteil zu einer unbezahlten Rechnung dabei. Da diese Informationen aber nicht an die Wahlleitung gegeben wurden, seien diese auch nicht überprüft worden.