Der Zensus ermittelt Daten, die als Grundlage für politische Planungen und Entscheidungen in Deutschland dienen sollen. Die Daten - zum Beispiel zur Alterung der Bevölkerung, zum Energieträger der Heizungen und zum Leerstand von Wohnungen - können der Politik Hinweise geben, in welchen Bereichen der Staat für seine Bürgerinnen und Bürger mehr investieren sollte - zum Beispiel bei Fragen wie: Gibt es ausreichend Wohnraum, Schulen oder Studienplätze? Der Zensus bildet keine individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen einzelner Personen in der Bevölkerung ab. Ziel ist vielmehr, auf Basis der allgemeinen Daten Entwicklungen festzustellen und bedarfsgerecht planen zu können.
Die Zensus-Erhebungen liefern:
- aktuelle Bevölkerungszahlen,
- demografische Daten wie Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Geburtsland der Einwohnerinnen und Einwohner,
- Daten zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit der Bevölkerung,
- Daten zur Wohnsituation wie durchschnittliche Wohnungsgröße, Anzahl der Personen im Haushalt und Höhe der Nettokaltmiete,
- Heizungsart und hauptsächlicher Energieträger der Heizung,
- Wohnungsleerstand und die Gründe dafür.
Alle Daten werden anonymisiert ausgewertet, um die Privatsphäre der Menschen zu schützen. Zudem sollen durch die Zensusdaten keine Aussagen über einzelne Personen und deren Lebensumstände getroffen werden, sondern die Berechnung von Summen und Durchschnitten sollen ein Gesamtbild ergeben.
Die Zensusdaten werden vom Statistischen Bundesamt sehr detailliert veröffentlicht - teilweise bis auf ein Raster von 100 mal 100 Metern. Um in diesen Gitterzellen oder auch in sehr kleinen Gemeinden dennoch den Rückschluss auf einzelne Menschen zu verhindern, werden bei kleinen Zahlen die Daten leicht verfälscht. Durch dieses Geheimhaltungsverfahren kann es vorkommen, dass Summen scheinbar falsch sind – zum Beispiel, dass in einer Gemeinde mit zehn Einwohnern sechs Frauen und fünf Männer leben. Die amtlichen Bevölkerungszahlen werden jedoch nach Angaben des Statistischen Bundesamtes für alle administrativen Gebietseinheiten mit dem unveränderten Originalwert ausgewiesen.
In den Jahren zwischen den Zensus-Erhebungen werden die Bevölkerungszahlen monatlich fortgeschrieben. Dafür greifen die Statistischen Landesämter auf Statistiken der kommunalen Einwohnermelde- und Standesämter zurück, zum Beispiel zu Geburten, Sterbefällen, Wanderungsbewegungen, Eheschließungen und Scheidungen. Außerdem werden Gebietsänderungen berücksichtigt, etwa ein Zusammenschluss zweier Gemeinden.
Ziel dieser Berechnung ist es, sich der aktuellen Einwohnerzahl möglichst genau anzunähern. Der Zensus liefert alle zehn Jahre eine Inventur dieser Daten, damit Fehler nicht immer weiter fortgeschrieben werden – zum Beispiel, wenn Einwohner sich nicht abmelden, wenn sie wegziehen. Durch solche Karteileichen aber auch durch nicht angemeldete Einwohner kann es zu Abweichungen kommen zwischen der neu erhobenen Zensuszahl und der durch Fortschreibung erwarteten Einwohnerzahl: So zählte der Zensus 2022 in Deutschland 1,6 Prozent Einwohner weniger als angenommen.
Bevölkerungszahlen, die sich auf die Zeit nach dem Zensus-Stichtag (15. Mai 2022) beziehen, sind derzeit noch Fortschreibungen aus dem Zensus 2011. Die neue Datenbasis wird erst in den kommenden Monaten eingearbeitet.
Für den Zensus 2022 bildet das am 3. Dezember 2019 in Kraft getretene Zensusgesetz die Rechtsgrundlage. Darin festgelegt sind die Erhebungsmerkmale für Haushaltebefragungen, Gebäude- und Wohnungszählungen sowie Erhebungen in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen. Darüber hinaus regelt das Gesetz auch den Stichprobenumfang, die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern sowie Maßnahmen zur Gewährung des Datenschutzes.
Laut einer EU-Verordnung sind seit 2008 die Mitgliedsstaaten zur Erfassung von Bevölkerungsdaten verpflichtet. Damit die Ergebnisse EU-weit vergleichbar sind, werden die Daten nach einem festgelegten Merkmalskatalog erhoben.
Laut Statistischem Bundesamt umfasste die Stichprobe zur Befragung der Haushalte rund 10,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus gab es Befragungen in Wohnheimen (rund 350.000 Personen) sowie Erhebungen an Gemeinschaftsunterkünften (etwa 50.000 Einrichtungen).
Die Gebäude- und Wohnungszählung war eine Vollerhebung: 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Immobilienverwaltungen wurden postalisch dazu aufgefordert, Angaben zu ihren Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum zu machen.
Im Gegensatz zu den Melderegistern für Bürgerinnen und Bürger gibt es in Deutschland kein einheitliches Verwaltungsregister, in dem der Bestand an Wohnungen und Gebäuden erfasst wird. Daher war auch diese Erhebung Bestandteil des Zensus 2022 und liefert erstmals seit 2011 wieder flächendeckende Zahlen zum Wohnraum in Deutschland. Für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung dienen diese Ergebnisse in der Zukunft als wichtige Grundlage. Auskunftspflichtig waren alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.
Der Zensus findet in großen Zeitabständen statt, derzeit alle zehn Jahre. Nach 2011 hätte ursprünglich 2021 ein Zensus durchgeführt werden sollen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Erhebungen jedoch auf 2022 (Stichtag 15. Mai) verschoben. Den nächsten Zensus gibt es regulär dann wieder im Jahr 2031. Geplant ist dann laut destatis ein ausschließlich registerbasierter Zensus ohne Befragungen.
Im Gegensatz zum Zensus werden beim Mikrozensus jährlich - über das gesamte Kalenderjahr verteilt - kleinere Erhebungen durchgeführt. Auch der Mikrozensus wird europaweit durchgeführt. Erhoben werden dabei unter anderem auch Daten zur Arbeitsmarktbeteiligung, zum Einkommen, zu den Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung.