Sohn durfte nicht zur Schule - Mutter verurteilt
Wegen Verletzung der Schulpflicht ist eine Frau in Wismar zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sie hatte über Jahre ihren Sohn nicht zur Schule gehen lassen.
In Wismar musste sich eine Frau vor dem Amtsgericht Wismar verantworten, weil sie ihren Sohn von der Schule ferngehalten hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie ihrem Sohn, einem Siebtklässler, über Jahre untersagt hatte, die Schule zu besuchen. Dafür wurde die 42-Jährige nun zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt. In diesem Zusammenhang gibt es bereits zwei rechtskräftige Strafbefehle mit Geldstrafen gegen die Mutter. Die Richterin entschied sich gegen eine Haftstrafe. Zu ihren Gunsten wurde gewertet, dass sie zuletzt mit den Behörden zusammengearbeitet habe. In Absprache mit dem Schul- und Jugendamt soll der Junge demnächst unter Auflagen online beschult werden. Dazu gehört, dass sich die Mutter des 13-Jährigen monatlich melden und nachweisen muss, dass ihr Sohn am Online-Unterricht teilnimmt.
Mutter zeigte sich einsichtig
Nach Angaben des Gerichts zeigte sich die 42-jährige Frau einsichtig und geständig. Im Gegensatz zum letzten Verhandlungstag erschien sie diesmal vor Gericht. Noch im November musste die Gerichtsverhandlung verschoben werden, weil die Angeklagte weder zum Termin erschienen, noch durch die Polizei auffindbar war. Bereits ein Jahr zuvor verschanzte sie sich in einem Haus, um einer Festnahme zu entgehen. Anschließend hatte das Gericht einen Haftbefehl erlassen, diesen aber gegen Auflagen ausgesetzt.
Schulamt erstattete mehrfach Anzeige
Ihr Sohn hatte seit Beginn des Corona-Distanzunterrichts im Jahr 2021 den Unterricht nicht mehr besucht. Auch Bemühungen des Schulamtes oder von Beamten, den Jungen zu Hause abzuholen und zur Schule zu bringen, hatten keinen Erfolg. Zuvor wurde die Frau bereits zu Geldstrafen verurteilt, weil sie ihr Kind nicht zur Schule gelassen hat. Das Urteil bezieht sich auf die Zeit seit November 2023, es ist noch nicht rechtskräftig.