Signal gegen Antisemitismus: Schutz jüdischen Lebens ist Staatsziel in MV
Es ist ein Zeichen gegen Antisemitismus: Der Schutz jüdischen Lebens und der jüdischen Kultur ist in die Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen worden und somit Staatsziel.
Kurz nach dem deutschlandweiten Holocaust-Gedenken ist der entsprechende Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Linke, CDU, Grünen und FDP am Mittwochabend im Schweriner Landtag mit erforderlicher Zweidrittelmehrheit beschlossen worden - 59 Abgeordnete stimmten dafür. Laut Beschluss wird der Artikel 18a Absatz 2 um einen Satz ergänzt: "Im Bewusstsein der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands schützt und fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern das jüdische Leben und die jüdische Kultur."
Extremismus-Klausel wird erweitert
Zudem wird die bestehende Extremismus-Klausel in Artikel 18 erweitert. Dadurch benennt sie auch nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut als verfassungswidrig. Neu ist auch eine Passage, in der der Staat und jeder Einzelne aufgefordert werden, "diesen entschieden entgegenzutreten". Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, die Verfassungsänderung sei ein wichtiges Anliegen und "keine Laune des Zeitgeistes". Es sei wichtig, die Erinnerung an den Holocaust wach zu halten und, dass Juden in Deutschland heute ohne Angst leben können. Die heute Lebenden hätten die Verantwortung, dass so etwas wie der Holocaust nie wieder passiert.
Verfassungsänderung von Nordkirche angeregt
Angeregt hatte die Verfassungsänderung die Landesbischöfin der Nordkirche, Kühnbaum-Schmidt nach dem Terror der Hamas vom 7. Oktober 2023. Sie würdigte die Verfassungsänderung als historisch. "Nur zwei Tage nach dem nationalen Gedenktag zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert uns diese Verfassungsänderung daran, dass Erinnern allein nicht reicht. Wir müssen aus dem Gedenken heraus handeln und Verantwortung übernehmen", sagte die Landesbischöfin.