Attacke auf Klima-Aktivisten: Lkw-Fahrer zu Geldstrafe verurteilt
Weil er zwei Klimaaktivisten von der Straße gezerrt hat, ist ein Lkw-Fahrer in Stralsund zu 1.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Das Amtsgericht Stralsund hat einen 41 Jahre alten Lkw-Fahrer wegen versuchter Nötigung zu 1.800 Euro Geldstrafe und vier Monaten Führerscheinentzug verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 12. Juli zwei Aktivisten der Klimaschutz-Organisation "Letzte Generation" in Stralsund von der Straße gezerrt hat.
Kein Verurteilung wegen Körperverletzung
Andere Vorwürfe der Anklage, etwa versuchte gefährliche Körperverletzung, sah die Richterin hingegen nicht als erwiesen an. Der Lkw-Fahrer war wieder in sein Fahrzeug gestiegen und angefahren. Dabei schob er einen Aktivisten vor sich her, der sich bereits wieder vor dem Lkw saß. Zeugen hatten den Vorfall gefilmt. Es sei nicht erwiesen, dass der 41-Jährige den Aktivisten mit Vorsatz anfuhr. Im Zweifel müsse für den Angeklagten geurteilt werden, so die Richterin. Es sei nicht zweifelsfrei geklärt worden, ob der Kraftfahrer den Demonstranten in einem speziellen Anfahrspiegel gesehen habe oder ob er überhaupt in den Spiegel geschaut habe.
Staatsanwältin wollte höhere Strafe
Die Staatsanwältin argumentierte vor Gericht, der Fahrer habe den Lkw als Waffe missbraucht, und erhebliche Verletzungen der Aktivisten zumindest billigend in Kauf genommen. Dabei habe er nur warten müssen. "Es ging darum, schneller in den Feierabend zu kommen und um nichts anderes." Sie beantragte eine Geldstrafe von 3.000 Euro und zehn Monate ohne Führerschein. Der Verteidiger hingegen plädierte auf Freispruch. Er kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die Drohgebärden täten dem Angeklagten leid, "das war definitiv zu viel".
Widerspruch gegen Strafbefehl eingelegt
Im Oktober hatte die Staatsanwaltschaft am Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Mann erwirkt. Der Strafbefehl sah vor, dass der Angeklagte seinen Führerschein für ein Jahr abgibt und eine Strafe von 5.400 Euro zahlt. Gegen diese Entscheidung legte der Deutsche Einspruch ein. Deshalb musste das Amtsgericht entscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.