"Eine Vielzahl von Rechtsverstößen"
Kann eine Krankenkasse aufgrund der Nichtbeantwortung der Fragen oder aufgrund aus ihrer Sicht negativer Ergebnisse die Zahlung von Krankengeld vereigern?
Nein! Die Erhebung von medizinischen Angaben durch die Krankenkasse ist absolut unzulässig, dafür ist der Medizinische Dienst zuständig, der eben die Berechtigung der jeweiligen Abrechnungen kontrolliert. Die Krankenkasse hat die Abrechnungen abzuwickeln und nicht zu kontrollieren und schon gar nicht den Patienten zu kontrollieren.
Einem Patienten oder einem Mitglied einer Krankenkasse das Krankengeld vorzuenthalten, das ist definitiv mehr als das Datenschutzrecht akzeptieren kann. Meines Erachtens handelt es sich hier nicht nur um eine Drohung mit einem empfindlichen Übel, um eine strafbare Nötigung. Das ist also eventuell auch ein Fall für den Staatsanwalt.
Wie bewerten Sie die Hausbesuche durch externe Dienstleister?
Die Beauftragung einer Fremdfirma ist eine hochbrisante Geschichte, weil dann da private Unternehmen Sozialdaten erheben - teilweise auch sehr intime, private Dinge - und diese dann weitergeben sollen. Hier ist also definitiv eine gesetzliche Grundlage notwendig, die es nicht gibt, oder aber eine explizite Einwilligung.
Als ich das Protokoll des Hausbesuches gesehen habe, habe ich meinen Augen nicht getraut. Da wird zum Beispiel mitgeteilt, dass in Freizeitkleidung aufgemacht wurde oder auch, wie groß und schlank die Person ist. Das ist alles absolut irrelevant. Das äußere Erscheinungsbild hat die Krankenkasse nicht zu interessieren, genauso wenig ob der Patient freundlich oder kooperativ war. Dann geht es damit weiter, dass dieser verzweifelt wirke. Die Gefühls- und Emotionslage ist etwas, dass ein Abrechnungsunternehmen wie die Krankenkasse nichts angeht.
Hier liegt also eine Vielzahl von eindeutigen Rechtsverstößen vor: Zunächst die Weitergabe der Patienteninformationen an dieses private Unternehmen, dann das unzulässige Ausüben von Druck gegen das jeweilige Krankenkassenmitglied und schließlich die Erhebung von hoch sensiblen Daten, die dann auch noch an die Krankenkasse und nicht an den medizinischen Dienst weitergegeben werden. Das ist alles verboten.
Warum machen die Krankenkassen das dann überhaupt?
Nach unserem Eindruck verfolgen diese Datenerhebungen, die Hausbesuche, die Fragebögen den Zweck, Patienten unter Druck zu setzen, damit sie möglichst schnell wieder arbeiten gehen. Die Krankenkassen wollen offensichtlich Informationen sammeln, um ihre Kosten zu reduzieren und ganz bestimmte Zahlungen nicht vorzunehmen. Unter Umständen sollen teure Patienten sogar aus der Krankenkasse rausgetrieben werden.
Diese Datensammelei basiert natürlich auf dem Generalverdacht, dass derjenige, der die Kasse viel kostet, irgendwie schummelt, dass der nur krank spielt und zu Lasten der Krankenkassen auf der faulen Haut liegt. Es geht ganz offensichtlich darum, Kosten einzusparen, in dem man Druck auf den Patienten ausübt. Das ist nicht die Aufgabe der Krankenkassen.
- Teil 1: "Eine Pflicht zur Beantwortung besteht in keinem Fall"
- Teil 2: "Das ist alles verboten"