Mitreden! Deutschland diskutiert
Donnerstag, 05. Dezember 2024, 20:15 bis
22:00 Uhr, NDR Info
"Mitreden!": Hass, Gewalt und Femizide - Müssen wir Frauen besser schützen?
Hörerinnen und Hörer haben bei "Mitreden!" mit Experten über Femizide diskutiert. Die Sendung als Video-Mitschnitt.
Deutschland hat sich international verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Das geplante Gewalthilfegesetz hat trotzdem politisch nicht die besten Chancen. Warum ist das so? Darüber haben wir mit Ihnen und unseren Gästen diskutiert.
Moderatorin Nina Zimmermann begrüßte als Gäste:
Iris Hannig-Pasewald
Geschäftsführung Opferhilfe Hamburg
Mario Stahr
Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt e.V.
Müşerref Tanriverdi
Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Natalia Wörner
Schauspielerin, Mit-Initiatorin #Sicherheim, Kampagne gegen häusliche Gewalt
Täglich erleben Frauen körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt. Unabhängig davon, wie alt sie sind, welcher Schicht sie angehören oder woher sie kommen. Nach unterschiedlichen Erhebungen passiert das jeder dritten Frau mindestens einmal in ihrem Leben. Dazu gezählt werden Gewalt in der Partnerschaft, sexuelle Belästigung und Stalking, digitale Gewalt, Vergewaltigung, Femizide. Die Gewalt findet in der Partnerschaft statt, im Berufsleben oder in der Öffentlichkeit. Laut Bundeskriminalamt sind im vergangenen Jahr 360 Frauen und Mädchen getötet worden. Jeden zweiten Tag wird ein (Ex-)Partner zum Täter.
Deutschland verstößt gegen die Istanbul-Konvention
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Eigentlich müssten Frauen schon jetzt besser geschützt werden. Dazu hat sich Deutschland mit der Unterzeichnung der so genannten Istanbul-Konvention des Europarats verpflichtet. Geschlechtsspezifische Gewalt muss demnach verhindert, Betroffene geschützt und Täter verfolgt werden. Dazu bräuchte es mehr Unterstützung der Betroffenen, Beratungsstellen, Frauenhäuser. Aber die Angebote reichen nicht aus. Schätzungen zufolge müsste es dreimal so viele Frauenhausplätze geben, um den Bedarf zu decken. Täglich machen misshandelte Frauen den schweren Schritt, sich bei einem Frauenhaus zu melden - und müssen abgelehnt werden.
Umgangsrecht hebelt vor Gericht den Gewaltschutz aus
Die deutsche Rechtsprechung schützt Frauen auch nicht zweifelsfrei gegen Gewalt durch zum Beispiel Ex-Partner. So hat ein nachgewiesen gewalttätiger Vater beispielsweise Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern. Die Frau muss die Treffen ermöglichen - auch wenn es für sie selbst gefährlich sein kann. Das Umgangsrecht hebelt so den Gewaltschutz der Frauen und Kinder aus.
Hat das Gewalthilfegesetz noch eine Chance?
Nun will das noch amtierende Kabinett ein Gewalthilfegesetz von Lisa Paus noch auf den Weg bringen. Das geplante Gesetz sieht für Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor, der ab 2030 gelten soll. Eine Selbstverpflichtung also auch des Staates, für mehr Frauenhäuser zu sorgen, Schutzwohnungen und Beratungsstellen. Aber ob das Gesetz durch den Bundestag kommt, ist fraglich. Nötig wären Stimmen der Opposition.