Spezialeinsatzkräfte stehen vor dem Einsatzfahrzeug "Survivor" am Hamburger Flughafen. © NDR Foto: Ingmar Schmidt

Wer trägt die Kosten für den Großeinsatz am Hamburger Flughafen?

Stand: 06.11.2023 19:30 Uhr

Gut 240 gestrichene oder umgeleitete Flüge, fast 35.000 betroffene Passagiere - das ist die Bilanz nach der knapp 20-stündigen Sperrung des Hamburger Flughafens am vergangenen Wochenende. Dazu kam ein Großaufgebot an Polizei, SEK und Feuerwehr. Wer trägt die Kosten?

von Wiebke Neelsen

Bei den Kosten für den Einsatz von Polizei und Feuerwehr infolge der Geiselnahme sei die Sachlage klar, sagt Werner Schierk, Rechtsanwalt für Luftverkehrsrecht:"Das zahlt die öffentliche Hand." Anders sieht es hingegen bei den Kosten aus, die durch die zahlreichen Flugausfälle und -umleitungen verursacht wurden.

Für Airlines ist es Geschäftsrisiko - Kein Geld für Passagiere

Für den Vorfall am ersten November-Wochenende greifen die Entschädigungsregelungen für Passagiere nach der EU-Fluggastrechteverordnung wegen Verspätung und Annullierung nicht, weil der Fall juristisch zu den sogenannten außergewöhnlichen Umständen zählt. Trotzdem wird es für die betroffenen Fluggesellschaften teuer: Viele haben für ihre Kunden beispielsweise Hotelübernachtungen oder Bustransfers zum eigentlichen Zielort Hamburg gestellt oder das Flugticket in ein Zugticket umgewandelt.

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Reisende stehen nach dem Ende der Geiselnahme am Hamburger Flughafen. © NDR/ Anna Rüter Foto: Anna Rüter

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Außerdem seien noch weitere Kosten in Millionenhöhe angefallen, sagt Rechtsanwalt Schierk. Darunter sind zum Beispiel zusätzliche Entgelte für außerplanmäßige Landungen in Hannover und Bremen und Kosten für die spätere Überführung der Flugzeuge zu ihrem eigentlichen Zielort Hamburg. Das gehöre zum Geschäftsrisiko der Unternehmen, so Schierk: "Darauf bleiben die Airlines sitzen. Man wird dem Täter nur in die leere Tasche greifen können und das war's dann." Denn eine private Haftpflichtversicherung des Verursachers würde bei Vorsatz nicht zahlen.

Wer trägt eventuell noch Verantwortung?

Der Luftfahrt-Experte Cord Schellenberg hält es allerdings für möglich, dass neben dem Täter theoretisch auch noch andere, indirekt Verantwortliche zu Schadenersatz verpflichtet werden könnten. Er zieht etwa den Flughafenbetreiber und die Hamburger Wirtschaftsbehörde in Betracht, weil sie für die Sicherheit zuständig sind. Dem Flughafen Hamburg zufolge hat es keine Versäumnisse gegeben - gesetzliche Vorgaben seien eingehalten oder sogar übertroffen worden. Dennoch werde das Sicherheitskonzept nun überprüft. Sprecherin Katja Bromm zufolge sind in Reaktion auf den Vorfall bereits erste bauliche Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, weitere sollen folgen.

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Letztlich könne, so Luftfahrt-Experte Schellenberg, auch die Dauer und Mannstärke des Polizeieinsatzes im Nachhinein analysiert werden: "Wie lange diese Unterbrechung jetzt war und ob alle Maßnahmen der Bundespolizei verhältnismäßig waren auch zur Beherrschung der Lage, das wird jetzt Aufgabe der Juristen der Airlines sein, das zu prüfen."

Fluggesellschaften prüfen noch

Auf Anfrage des NDR verwiesen sowohl die Lufthansa und Eurowings als auch der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft darauf, dass es noch zu früh sei, die Frage nach den Kosten zu beantworten. Es werde juristisch geprüft, welche Kosten konkret wo und aus welchem Grund angefallen seien.

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Ein Polizeiauto mit eingeschaltetem Blaulicht eskortiert einen Bus voll Menschen auf dem "Evakuierung" steht am Flughafen. Der Hamburger Flughafen ist nach dem Eindringen eines Fahrzeugs auf das Gelände gesperrt worden. © picture alliance / dpa Foto: Jonas Walzberg

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Wirtschaft | 06.11.2023 | 17:40 Uhr

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