SH beendet Isolationspflicht für Corona-Erkrankte
Eine Ausnahme gilt in Pflegeeinrichtungen. Hier müssen sich positiv getestete Mitarbeiter weiterhin fünf Tage lang isolieren.
Eine Ausnahme gilt in Pflegeeinrichtungen. Hier müssen sich positiv getestete Mitarbeiter weiterhin fünf Tage lang isolieren.