Stinkefinger-Ermittlungen gegen Udo Lindenberg eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen Rockmusiker Udo Lindenberg wegen Beleidigung mangels öffentlichen Interesses eingestellt.
Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte, wurde der Anzeigensteller, der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Alexander Wolf, auf den Privatklageweg verwiesen. Wolf hatte Lindenberg angezeigt, weil dieser ihm im September bei dessen Ernennung zum Hamburger Ehrenbürger in der Bürgerschaft den Mittelfinger gezeigt hatte.
Privatdelikt laut Staatsanwaltschaft
Beim Tatbestand der Beleidigung handele es sich um ein Privatdelikt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Liddy Oechtering. "Bei Privatklagedelikten erhebt die Staatsanwaltschaft nur dann Klage, wenn das öffentliche Interesse hieran bejaht wird. Das ist vorliegend nicht geschehen." Stelle die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren unter Verweis auf den Privatklageweg ein, sei diese Entscheidung grundsätzlich nicht anfechtbar.
Entscheidung empört Wolf
Wolf zeigte sich von der Entscheidung empört und kündigte Beschwerde an. "Lindenbergs Stinkefinger darf keine Schule machen", sagte er und warf der Staatsanwaltschaft vor, "mit ihrer absurden Begründung den Straftatbestand der Beleidigung kleinzureden und zu verharmlosen". Bleibe sie bei ihrer Entscheidung, "dann kann zukünftig nie mehr ein Polizist oder ein Bürger mit dem ausgestreckten Mittelfinger beleidigt werden".
Wolf hatte nach dem Vorfall in der Bürgerschaft, der auf Videomitschnitten zu sehen war, zunächst eine Entschuldigung von Lindenberg gefordert. Da diese ausgeblieben sei, habe er Strafanzeige erstattet.