16.08.2023 07:58 Uhr
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Textes stand, dass auch Eltern- und Kindergeldempfänger den doppelten Fördersatz erhalten können. Das ist nicht richtig. Den doppelten Satz gibt es ausschließlich für Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld erhalten.