22.04.2024 12:03 Uhr
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, erlaubt sei der Besitz von drei weiblichen blühenden Pflanzen. So stand es in einem früheren Entwurf des Gesetzes. Tatsächlich ist laut finalem Gesetzestext der Besitz von drei Cannabispflanzen erlaubt - unabhängig davon, ob es sich um weibliche oder männliche Pflanzen handelt. Weiterhin hieß es in einer früheren Version des Artikels, dass die Cannabis-Clubs einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen, Spielplätzen sowie anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen einzuhalten hätten. Tatsächlich müssen es 200 Meter sein.