Stand: 16.10.2017 11:35 Uhr

Holocaust-Leugnerin: sechste Haftstrafe, trotzdem frei

von Julian Feldmann
Haverbeck auf dem Weg zur Verhandlung
Holocaust-Leugnerin Haverbeck wurde zuvor bereits fünf Mal zu Haftstrafen verurteilt.

Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss theoretisch für weitere sechs Monate hinter Gitter. Weil die 88-jährige Intensivtäterin bei einem Vortrag abermals den Holocaust als Lüge bezeichnet hatte, verurteilte sie das Amtsgericht Berlin heute zu ihrer sechsten Haftstrafe innerhalb von zwei Jahren wegen Volksverhetzung. Da keines der Urteile bislang rechtskräftig ist, läuft die Holocaust-Leugnerin weiter frei herum. Panorama hatte den heute verhandelten Vortrag von Haverbeck öffentlich gemacht.

 

Leugnung des Holocausts

"Den Holocaust hat es nicht gegeben", hatte Haverbeck in ihrer Rede vor Berliner Neonazis im Januar 2016 gesagt. Auschwitz sei kein Vernichtungslager gewesen, sondern nur ein Arbeitslager. An den Gaskammern in Auschwitz sei "nichts echt", es seien dort "keine Millionen und auch keine Hunderttausende" umgebracht worden. In Auschwitz hatten die Nazis zwischen 1940 und 1945 über eine Millionen Menschen ermordet, überwiegend Juden.

VIDEO: "Den Holocaust hat es nicht gegeben" (1 Min)

Rehabilition des Nationalsozialismus

Haverbeck tritt mit ihren das Nazi-Regime verharmlosenden Reden regelmäßig bei Veranstaltungen der rechten Szene auf, oftmals auch vor jungen Neonazis. Bei ihren Lügen geht es der greisen Hitler-Verehrerin nur vordergründig um die Geschichte. Denn Holocaust-Leugner wie Haverbeck streben die Rehabilitation des Nationalsozialismus an.

In dem Hinterzimmer einer Gaststätte in Berlin-Lichtenrade hatten sichim Januar 2016 etwa 80 Rechtsextremisten zum Haverbeck-Vortrag versammelt. Darunter waren NPD-Politiker wie der heutige Berliner NPD-Chef Uwe Meenen. Die Juden seien das "Antivolk", quasi ein "Nein zu den Völkern", führte Haverbeck aus. Antisemitische Tiraden, die bei den Gästen gut ankamen - es gab Applaus für die Hetze.

Haverbeck laut Richterin uneinsichtig

Ursula Haverbeck auf der Anklagebank
Ursula Haverbeck: "Der Holocaust ist die größte und nachhaltigste Lüge der Geschichte".

Im Prozess bestritt Haverbeck zeitweise, dass die Aussagen von ihr stammten - sie hätte nur aus Büchern zitiert. Laut Staatsanwaltschaft hatte sich Haverbeck die Aussagen allerdings zueigen gemacht. Richterin Anke Ploner attestierte Haverbeck eine "gewisse Uneinsichtigkeit". Die sechs Monate Haft setzte sie aufgrund der einschlägigen Verurteilungen nicht zur Bewährung aus. 

Die Staatsanwaltschaft Berlin war erst durch einen Bericht von Panorama auf die volksverhetzenden Aussagen von Haverbeck aufmerksam geworden. Haverbecks Anwalt Wolfram Nahrath, der einstige Bundesführer der 1994 verbotenen Neonazi-Jugendorganisation "Wiking-Jugend", warf Panorama indes "schlampige journalistische Arbeit" vor. Es habe nicht festgestellt werden können, ob die 88-Jährige wirklich selbst den Holocaust geleugnet hätte.

Haverbeck gilt als Ikone in der Neonazi-Szene. Zum Prozess am Amtsgericht Berlin kamen allerdings nur rund zehn Unterstützer. Der Bundeswehr-Offizier Franco A., der seit April wegen Terrorverdachts in Untersuchungshaft sitzt, soll gar geplant haben, Haverbeck im Falle einer Inhaftierung zu befreien. "Wenn Frau Haverbeck ins Gefängnis, dann Befreiungsaktion", zitiert die "Welt" aus Unterlagen, die bei dem rechtsextremen Soldaten sichergestellt wurden.

Haftstrafe für Haverbeck
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Haftantritt unwahrscheinlich

Mit einem Haftantritt Haverbecks kann in diesem Jahr jedoch nicht mehr gerechnet werden. Vom Hamburger Amtsgericht war Haverbeck im November 2015 zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt worden, weil sie im Panorama-Interview den systematischen Massenmord an Juden in Auschwitz geleugnet hatte

Es folgten bis heute fünf weitere Urteile zu Gefängnisstrafen, die jedoch allesamt noch nicht rechtskräftig sind. Daher muss die 88-Jährige die Strafen bisher auch nicht antreten. In Hamburg steht knapp zwei Jahre nach der Verurteilung noch nicht einmal der Termin des Berufungsprozesses fest.

 

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Dieses Thema im Programm:

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