Stand: 11.10.2016 12:58 Uhr

Haverbeck: Dritte Haftstrafe seit November 2015

von Julian Feldmann

"Sie weiß ganz genau, was sie tut": Mit diesen Worten hat das Amtsgericht im ostwestfälischen Bad Oeynhausen am Dienstag die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck erneut zu einer Gefängnisstrafe von elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Es ist die dritte Haftstrafe, die gegen die 87-Jährige innerhalb eines Jahres verhängt wurde.

Die Rechtsextremistin Ursula Haverbeck © NDR Foto: Julian Feldmann
Es ist die dritte Verurteilung innerhalb eines Jahres für Ursula Haverbeck (li.), Zu dem Prozess reisten Neonazis aus ganz Deutschland an.

Wegen vier Veröffentlichungen auf ihrer Internetseite musste sich Haverbeck verantworten. In den Texten stellt die Rechtsextremistin den nationalsozialistischen Massenmord an den Juden als Lüge dar. "Liebe Landsleute, den Holocaust gab es nicht", ist dort bis heute zu lesen.

Für die Richterin ist klar: Haverbeck will mir ihrer Leugnung der Verbrechen Hass in der Gesellschaft erzeugen. "Haverbeck identifiziert sich seit Jahrzehnten mit der nationalsozialistischen Ideologie und Antisemitismus", so die Richterin. Kern sei die "Aberkennung des Lebensrechts der Juden".

Haverbeck ist weiterhin auf freiem Fuß

Das Amtsgericht Detmold hatte Haverbeck Anfang September wegen Holocaust-Leugnung zu acht Monaten Haft verurteilt und bereits im November 2015 war sie vom Amtsgericht Hamburg zu zehn Monaten verurteilt worden. Gegen alle Urteile legte Haverbeck Berufung ein, aus diesem Grund sind die Urteile noch nicht rechtskräftig und Haverbeck ist weiterhin auf freiem Fuß. Der Staatsanwalt in Bad Oeynhausen ist sich sicher: Die "absolute Überzeugungstäterin" werde "weiter Straftaten begehen". Die einzige Möglichkeit, sie davon abzuhalten, sei es, sie ins Gefängnis zu sperren. Im November steht der nächste Prozess gegen sie an - dann vor dem Amtsgericht Verden.

Ins Gefängnis muss Haverbeck erst, wenn eines der Urteile rechtskräftig wird. Da sie gegen die Entscheidungen der Amtsgerichte Berufung eingelegt hat, müssen sich jetzt die Landgerichte mit Haverbecks Taten befassen. Verhandlungstermine dort sind bislang nicht bekannt. Auch das Urteil in Bad Oeynhausen will sie anfechten, so dass sich der Haftantritt noch einige Monate hinziehen wird.

Gesondertes Verfahren gegen mutmaßlichen Mittäter

Die volksverhetzenden Einträge sind noch immer online zu finden, da der Server in Utah (USA) steht. Nur Haverbeck oder ihr mutmaßlicher Mittäter, Markus Walter von der Neonazi-Partei Die Rechte, könnten die Einträge löschen. Gegen Walter werde in einem gesonderten Verfahren ermittelt, weil er für die 87-Jährige, die keinen Internetanschluss besitzt, die Hassbotschaften im Internet verbreiten würde. Haverbeck bestätigte implizit den Verdacht gegen Walter, der ihre Website auch registriert hatte.

Der Prozess gegen die notorische Holocaust-Leugnerin wurde von Störungen begleitet. Über 50 Unterstützer von Haverbeck waren aus ganz Deutschland angereist, aus Großbritannien kam die Rechtsextremistin Michèle Renouf. Weil in dem Saal des kleinen Amtsgerichts kaum die Hälfte der Anhänger Platz fanden, kam es zu Tumulten. Mehrmals musste die Richterin die Verhandlung unterbrechen, da Neonazis auf dem Flur Lärm machten.

Gratulation von Neonazis

Bei der Urteilsverkündung schrien mehrere Rechtsextreme der Richterin "Lügnerin" entgegen, einer zeigte ihr den Mittelfinger. Der Mann wurde festgenommen. Nach der Verurteilung applaudierten die angereisten Rechtsextremen der Angeklagten und stimmten im Gericht mit der alten Frau die Nationalhymne in allen drei Strophen an. Unter den Augen von Beamten der Bereitschaftspolizei gratulierte vor dem Gerichtsgebäude der umtriebige Neonazi-Aktivist Meinolf Schönborn der 87-Jährigen.

Auch der ehemalige Verdener NPD-Ratsherr Rigolf Hennig und der hessische NPD-Funktionär Roy Armstrong-Godenau bejubelten die notorische Volksverhetzerin.

 

Weitere Informationen
Ursula Haverbeck, 02.09.2016, Amtsgericht Detmold (Nordrhein-Westfalen). © Julian Feldmann Foto: Julian Feldmann

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Dieses Thema im Programm:

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