Weitere Haftstrafe für Holocaust-Leugnerin Haverbeck
Das Amtsgericht Detmold hat die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung zu einer erneuten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. "Ihnen fehlt jegliche Einsicht und Reue", sagte die Richterin. Die 87-Jährige Rechtsextremistin hatte zum wiederholten Mal den Massenmord an den Juden öffentlich bestritten.
Während des Prozesses gegen den SS-Wachmann Reinhold Hanning am Landgericht Detmold hatte sich Haverbeck im Februar mit einem Schreiben an Detmolds Bürgermeister Rainer Heller (SPD) gewandt. Darin leugnete Haverbeck die systematische Ermordung von über einer Millionen Menschen im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz. Den Brief schickte sie auch als Leserbrief an eine Zeitung und veröffentlichte ihn auf ihrer Internetseite. Der einstige SS-Unterscharführer und Auschwitz-Wachmann Hanning wurde am 17. Juni wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt.
"Standort- und Kommandanturbefehle" kein Beweis für Holocaust-Leugner
Unter Berufung auf die vom renommierten Institut für Zeitgeschichte herausgegebenen "Standort- und Kommandanturbefehle des Konzentrationslagers Auschwitz" behauptet Haverbeck in dem Brief, es sei "eindeutig erkennbar", dass "Auschwitz ein Arbeitslager - und kein Vernichtungslager war". Die Auschwitz-Überlebenden, die im Detmolder Prozess aussagten, bezeichnete Haverbeck als "angebliche Zeugen". Professor Norbert Frei, einer der Herausgeber dieser "Standort- und Kommandanturbefehle" hatte gegenüber Panorama bereits erklärt, dass die Dokumente kein Beweis für die Behauptungen der Holocaust-Leugner sind.
Antisemitische Hetze
Haverbeck nutzte das heutige Strafverfahren erneut als Bühne für ihre antisemitische Hetze. Eine halbe Stunde führte sie aus, dass die historischen Belege für den Holocaust erfunden seien. Die Richterin sprach von einer "verqueren Logik" der Angeklagten. "Es gab Auschwitz und es sind Millionen Juden umgekommen", stellte sie klar, woraufhin es aus Haverbeck herausplatzte: "Die Gaskammern gab es nicht!" Auch aus dem Publikum kamen volksverhetzende Parolen.
Acht Monate Haft ohne Bewährung
Für das Amtsgericht Detmold stellt Haverbecks Brief eindeutig den Tatbestand der Volksverhetzung dar, weil die 87-Jährige damit den öffentlichen Frieden stören wollte. Acht Monate Haft ohne Bewährung lautete das Urteil. Damit ging das Gericht über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von sechs Monaten hinaus. Rund ein Dutzend Gesinnungsgenossen aus der Neonazi-Szene spendeten ihrem Idol nach der Verurteilung auf dem Gerichtsflur Applaus.
Zuletzt war die notorische Holocaust-Leugnerin im November 2015 vom Amtsgericht Hamburg zu einer zehnmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Weil die Berufungsverhandlung noch aussteht, ist Haverbeck noch auf freiem Fuß. Auch gegen das heutige Detmolder Urteil will sie Rechtsmittel einlegen.
Erneut Holocaust geleugnet
Bei einer Veranstaltung der Neonazi-Partei "Die Rechte" trat Haverbeck am vergangenen Wochenende im niedersächsischen Walsrode (Heidekreis) als Referentin auf. Dabei soll sie erneut die Nazi-Verbrechen geleugnet haben. Die Polizei ermittelt in dem Zusammenhang abermals wegen des Verdachts der Volksverhetzung, wie ein Sprecher auf Panorama-Anfrage sagte.
Im Oktober muss sich Haverbeck bereits erneut wegen Volksverhetzung in mehreren Fällen vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen verantworten. Einen Monat später steht sie in Verden wegen der Verbreitung von Texten, in denen der Holocaust bestritten wird, vor Gericht. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen die 87-Jährige erhoben, weil sie Anfang dieses Jahres bei einem Vortrag die Verbrechen der Nationalsozialisten verharmlost hatte, wie Panorama damals berichtete.