Holocaust-Leugnerin: Trotz Haftstrafen in Freiheit
Ein Kommentar von Robert Bongen
Die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck stand wieder mal wieder vor Gericht. In Detmold, dort bereits zum zweiten Mal. Und mal wieder einmal wurde sie verurteilt: Zehn Monate Haft, wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.
Es ist die fünfte Freiheitsstrafe für Haverbeck. Insgesamt hat sie nun fünf Jahre und neun Monate ohne Bewährung angehäuft. Ins Gefängnis muss sie trotzdem nicht. Denn keines der fünf Urteile ist bisher rechtskräftig. Haverbeck legt immer wieder Berufung ein - und über keine der Berufungen ist bisher entschieden. "Immer noch kein Termin in Aussicht", teilte der Sprecher des Landgerichts Hamburg jetzt mit - nach eineinviertel Jahren. Das ist beschämend.
In Hamburg kassierte Haverbeck die erste ihrer Freiheitsstrafen, im November 2015. Grund: Sie hatte in Panorama behauptet, Auschwitz sei kein Vernichtungslager gewesen, den millionenfachen Judenmord durch die Nationalsozialisten habe es nicht gegeben. Seitdem tingelt Haverbeck fröhlich durch die Lande und lässt keine Gelegenheit aus, den Holocaust als "die größte und nachhaltigste Lüge der Geschichte" zu bezeichnen. Das ist nicht mehr vermittelbar.
Erst recht nicht den Überlebenden des Holocausts und den Angehörigen der Opfer. "Was ist da los bei euch in Deutschland?" schrieb mir unlängst Eva Mozes Kor. Sie meinte den Umgang mit Haverbeck. Mozes Kor hat Auschwitz überlebt, war dort mit ihrer Zwillingsschwester Miriam von KZ-Arzt Josef Mengele für grausame medizinische Experimente missbraucht worden.
Das Phlegma der Gerichte hat fatale Folgen
Ich habe sie 2015 beim Prozess gegen den "Buchhalter von Auschwitz" Oskar Gröning in Lüneburg kennengelernt; sie war extra aus den USA angereist, um dort als Zeugin auszusagen. Dort hatte sie auch Ursula Haverbeck erlebt, die vor dem Gerichtsgebäude mit braunen Gesinnungsgenossen ihre kruden Thesen verbreitete.
Ja, was ist da los bei uns in Deutschland? Das Phlegma der Gerichte hat fatale Folgen. Um es klar zu sagen: Der Volksverhetzungs-Paragraf, der eigentlich mal zum Schutz der Holocaust-Überlebenden gedacht war, wird so zu einer Geißel. Er verkehrt sich quasi in sein Gegenteil. Denn Haverbeck hat eine Mission. Sie will den Paragrafen 130 StGB aushöhlen, ihn abschaffen. Sie nutzt jeden Gerichtstermin als Bühne, um erneut die Existenz der Gaskammern zu bestreiten.
So auch in Detmold. Dafür wird sie von ihren Anhängern gefeiert. Mehr als 80 Unterstützer aus ganz Deutschland waren zum Gerichtstermin extra angereist. Wie lange soll dieses unwürdige Spiel noch weitergehen? Wie lange will sich unser Rechtsstaat das gefallen lassen? In Untersuchungshaft kann Haverbeck nicht genommen werden, das ist bei dieser Art von Delikten rechtlich nicht möglich. Und ja, die Frau ist 88. Jeder kann sich seinen Teil denken.
Aber es wäre ein längst überfälliges Signal, wenn die Gerichte nun schnell rechtskräftige Urteile fällen. Immerhin: Im Juni soll nun vor dem Detmolder Landgericht der erste Berufungs-Termin verhandelt werden. Eva Mozes Kor schlägt im Übrigen eine andere Lösung vor: "Warum verurteilt man Haverbeck nicht dazu, mindestens zehn Stunden lang den Berichten von Überlebenden zuzuhören?" Dann würde sie erfahren, was wirklich während ihres geliebten Nazi-Regimes passiert sei.