Martin Kind gegen Hannover 96: BGH verkündet heute Urteil
Darf Hannover 96 seinen Geschäftsführer Martin Kind abberufen? Zwei Gerichte gaben Kind Recht - heute wird ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erwartet. Die Tendenz geht wohl gegen den 96-Geschäftsführer.
Das höchste deutsche Zivilgericht hatte dies zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Juni angedeutet. Einschätzungen des Landgerichts Hannover und Oberlandesgerichtes Celle, die die Abberufung von Martin Kind für nichtig erklärt hatten, seien zweifelhaft, teilte der Vorsitzende Richter damals mit.
Konflikt zwischen Kind und Mutterverein seit Jahren
Kind ist Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des Profifußball-Bereichs bei Hannover 96. Mit dem Mutterverein Hannover 96 e.V. ist der 80-Jährige seit Jahren zerstritten. Im Juli 2022 hatte der Mutterverein Kind als Chef des Profifußball-Bereichs und Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abgesetzt. Dagegen konnte sich Kind vor Gericht bislang erfolgreich wehren. Das Landgericht Hannover erklärte Kinds Absetzung im Oktober 2022 für nichtig. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte dies wenige Monate später.
Hannover-96-Vertrag im Mittelpunkt
Als entscheidend für die Urteile gegen die Abberufung gilt der sogenannte Hannover-96-Vertrag. Der Kontrakt aus dem Jahr 2019 regelt das Verhältnis zwischen Vereins- und Kapitalseite. Darin steht: Die Satzung der Management GmbH kann nur verändert und ein Geschäftsführer nur dann abgesetzt werden, wenn der Aufsichtsrat der Management GmbH dem zustimmt. In dem Gremium sitzen je zwei stimmberechtigte Mitglieder der Vereins- und der Kapitalseite.
Auswirkungen auf 50+1-Regel?
Auswirkungen könnte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch auf die sogenannte 50+1-Regel in der Fußball-Bundesliga haben. Denn: Faktisch hebelt der Hannover-96-Vertrag die 50+1-Regel in Hannover aus. Denn die Vereinsseite kann kein Weisungsrecht durchsetzen, wenn wichtige Personalentscheidungen ohne die Zustimmung der Kapitalseite nicht möglich sind.
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