OLG bestätigt: Kind bleibt Geschäftsführer bei Hannover 96
Martin Kind bleibt Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten Hannover 96. Diese Entscheidung des Landgerichts Hannover und eines weiteren Eilverfahrens bestätigte das Oberlandesgericht Celle nun auch in seinem Hauptverfahren.
Das Gericht veröffentlichte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil vom 4. April. Kind bleibt dadurch Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten. Diese Entscheidung kann nur noch durch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof angefochten werden.
Der Mutterverein Hannover 96 e.V. hatte den langjährigen Clubchef im Juli 2022 als Geschäftsführer des ausgegliederten Profifußball-Betriebs abgesetzt. Der Unternehmer wehrte sich, das Landgericht Hannover gab ihm recht. Der Verein legte Berufung ein, diese wurde jedoch Anfang November vom Oberlandesgericht Celle in einem Eilverfahren vorläufig und nun im Hauptverfahren endgültig bestätigt.
Auswirkungen auf 50+1-Regel weiter offen
Ausdrücklich nicht Thema dieses Verfahrens war, inwieweit die Machtverteilung bei Hannover 96 womöglich gegen die 50+1-Regel im deutschen Profifußball verstößt. Clubintern war die Befürchtung aufgekommen, dass die Profilizenz der Niedersachsen aufgrund der aktuellen Führungsstruktur gefährdet sein könnte.
Die 50+1-Regel soll eigentlich sicherstellen, dass die Stammvereine auch dann ein Weisungsrecht behalten, wenn sie ihren Profifußball-Bereich in eine Kapitalgesellschaft ausgliedern. In der Mitteilung des OLG heißt es aber: "Ob die gewählte Konstruktion von Gesellschaften um die am Ligabetrieb teilnehmende Fußballmannschaft "Hannover 96" mit den Regeln der Deutschen Fußball Liga vereinbar sind, ist angesichts des eindeutigen Wortlauts der Satzung und des Vertrages ohne Bedeutung für die vorliegende Entscheidung."
Streit bei Hannover 96 schwelt seit Jahren
In der komplizierten Struktur von Hannover 96 dominiert der Mehrheitsgesellschafter Kind weiterhin die Profifußball-GmbH, während Kind-Gegner seit 2019 an der Spitze des Hannover 96 e.V. stehen. Ihr jahrelanger Streit gipfelte im vergangenen Jahr in der Abberufung des 78-Jährigen als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH, wogegen Kind umgehend klagte. Auch das Oberlandesgericht verwies in seinem Urteil darauf, dass der Geschäftsführer nur von dem Aufsichtsrat der Management GmbH bestellt oder abberufen werden darf.
Dieses Gremium ist mit je zwei Vertretern der Vereins- und Kapitalseite besetzt. Indem er Kind ohne Beteiligung dieses Aufsichtsrats absetzte, habe der Verein "gegen die Stimmrechtsbindung verstoßen", heißt es in dem Urteil. In genau diesem Punkt sehen die Vereinsvertreter jedoch einen Verstoß gegen die 50+1-Regel, weil sie unter diesen Umständen ihr Weisungsrecht nicht durchsetzen können.