Maklerprovision: Was müssen Immobilienkäufer bezahlen?
Ein neues Gesetz soll die Maklerkosten beim Immobilienkauf gerecht verteilen. Doch einige Makler unterlaufen das Teilungsgebot durch Rückerstattungen an den Verkäufer, von denen der Käufer nicht erfährt.
Seit Ende 2020 gilt für Maklerprovisionen ein neues Gesetz: Private Käufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung müssen nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision bezahlen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Wettbewerb in den verkrusteten Markt zu bringen. Vorher war es vor allem in stark nachgefragten Regionen üblich, dass Käufer die Maklerkosten alleine übernehmen.
Maklerprovisionen in Deutschland auf hohem Niveau
Obwohl derzeit wenige Immobilien auf den Markt kommen und Immobilienmakler über Auftragsrückgänge klagen, verharren die Provisionssätze auf hohem Niveau - bis zu 7,14 Prozent werden verlangt. Zur Veranschaulichung: Beim Kauf eines Einfamilienhaus für 750.000 Euro werden bei einem Provisionssatz von 7,14 Prozent wie etwa in Baden-Württemberg rund 54.000 Euro für den vermittelnden Makler fällig.
Insbesondere im Vergleich zu anderen EU-Ländern liegen die Provisionssätze in Deutschland extrem hoch. In den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich oder Skandinavien betragen die Provisionen oft nur 1 bis 2 Prozent des Kaufpreises, obwohl die Makler dort zum Teil viel weitergehende Aufgaben haben - wie etwa die Formulierung von Kaufverträgen.
Verkäufer können Höhe der Maklerprovision verhandeln
Viele Verbraucher wissen nicht, dass die Höhe der Maklerprovision nicht gesetzlich festgeschrieben ist. Verkäufer einer Immobilie können frei mit den Maklerbüros verhandeln und sollten dabei genau prüfen, welche Leistungen sie bekommen. Insbesondere Verkäufer in nachfragestarken Immobilienmärkten sind in einer guten Verhandlungsposition und sollten Angebote von verschiedenen Maklern einholen.
Provisionen für Makler, deren Leistung lediglich im Erstellen einer Online-Anzeige und dem Durchführen einer Massenbesichtigung besteht, sollten deutlich geringer ausfallen als für Makler, die ausschließlich Einzelbesichtigungen und sachkundige Bewertungen der Immobilie vornehmen.
Makler unterlaufen das gesetzliche Teilungsgebot
Im Kampf um lukrative Verkaufsaufträge halten sich aber viele Immobilienmakler offenbar nicht an die gesetzlichen Vorschriften und treffen mit Verkäufern fragwürdige Absprachen: Sie erstatten den Verkäufern nach Abschluss der Transaktion heimlich einen Teil der gezahlten Provision zurück und unterlaufen so die Vorgaben des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten.
Wie die Recherchen von Markt zeigen, nutzen Makler dabei neben direkten Rückzahlungsvereinbarungen vor allem sogenannte Tippgeber-Verträge, um die Rückerstattungen über Strohleute abzuwickeln. Die Tippgeber-Provision ist in der Branche üblich und zulässig. Sie wird gezahlt, wenn der Makler einen Tipp zu einer Immobilie bekommt, die verkauft werden soll. Dieser Tipp kommt dann aber nicht vom Verkäufer, sondern von Nachbarn oder Freunden.
Käufer haben kaum eine Chance Absprachen aufzudecken
Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten sieht keinerlei Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgabe der hälftigen Provisionsteilung vor. Käufer haben theoretisch die Möglichkeit, vom Makler den gleichen Betrag zu fordern, den der Makler dem Verkäufer zurückgezahlt hat. Allerdings haben sie kaum eine Chance, die ungesetzlichen Absprachen zwischen Verkäufer und Makler zu erkennen. Unseriöse Makler können so nahezu risikolos gegen die Vorgaben des Gesetzes verstoßen und darauf bauen, dass dies unentdeckt bleibt.