Kabelverbindungen © Fotolia.com Foto: Rocky Granada
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AUDIO: Recht auf schnelleres Internet: Mehr Adressen unterversorgt (4 Min)

Lahmes Internet: Neue Regelung für mehr Geschwindigkeit

Stand: 05.07.2024 11:57 Uhr

99 Prozent aller Haushalte haben einen Breitband-Internetzugang. Wie schnell dieser Zugang wirklich ist, ist aber höchst unterschiedlich. Ab Dezember soll das "Recht auf schnelles Internet" ausgeweitet werden.

von Markus Plettendorf

Mindestens 10 Megabit pro Sekunde Downloadgeschwindigkeit und mindestens 1,7 Megabit für den Upload. Das soll der Standard bei jeder Breitband-Internetversorgung in jedem deutschen Haushalt sein. Denn jeder Bürger hat einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet. Dies wurde vor gut zwei Jahren so definiert. Doch das ist nicht überall im Land möglich.

Zum Vergleich: Um eine Serie oder einen Film in HD-Auflösung zu gucken, werden etwa fünf Megabit im Download benötigt. Und wenn gleich mehrere Familienmitglieder zeitgleich im Netz sind, wird es bei zehn Megabit ruckelig. Das zeigt sich insbesondere am Upload, wenn Daten nicht nur empfangen, sondern gesendet werden sollen, wie beispielsweise bei einer Videokonferenz. Je nach Anbieter sind hier die Anforderungen unterschiedlich. Bei Google Meet beispielsweise werden ein Megabit pro Sekunde im Upload benötigt.

Neue Regelung ab Dezember

1,8 Millionen Haushalte haben eine Downloadgeschwindigkeit von weniger als 10 Megabit pro Sekunde oder sind komplett offline, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Das betrifft sowohl das Festnetzinternet als auch den Mobilfunk. Vor allem im ländlichen Raum gibt es große Versorgungslücken.

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Ab Dezember soll diese Regelung erneuert werden, das hat der Digitalausschuss des Bundestages in dieser Woche beschlossen. Künftig soll jeder Haushalt bis zu 15 Megabit Downloadgeschwindigkeit erreichen. Doch damit entstehen weitere Probleme. Mehr als zwei Millionen Adressen gelten dann als unterversorgt.

Eigene Geschwindigkeit über Breitbandmessung prüfen

Über die Internetseite "Breitbandmessung.de" können Verbraucher die Geschwindigkeit ihres Netzzuganges überprüfen. Um Fehlmessungen zu vermeiden, sollte erst dann gemessen werden, wenn keine parallele Anwendungen geöffnet sind und die Verbindung über ein Kabel am Router am Netz läuft, so die Bundesnetzagentur.

Nutzerinnen und Nutzer, die 15 oder weniger Megabit zur Verfügung haben, können dies der Bundesnetzagentur melden. Anbieter könnten dann verpflichtet werden, eine entsprechende Anbindung zu erreichen. 2022 wurden mehr als 5.000 Fälle mit einer Unterversorgung bei der Bundesnetzagentur gemeldet, bei nur 30 Fällen davon bestätigte sich eine Unterversorgung.

Internetgeschwindigkeit: Deutschland im europäischen Mittelfeld

Die nun diskutierten 15 Megabit kann man schon heute kaum noch als "rasende Geschwindigkeit" einsortieren. Per Fernsehkabel oder Glasfaseranschluss ist die Geschwindigkeit inzwischen höher. Doch nur etwa jeder dritte Haushalt ist hierzulande mit einem Glasfaseranschluss versorgt. Im vergangenen Jahr gab es dazu einen Vergleich der OECD-Staaten. Da lag Deutschland auf dem drittletzten Platz, was den Glasfaseranteil anging. Nur Belgien und Griechenland waren schlechter. Ganz weit vorne: Südkorea, Japan, aber auch Spanien oder Schweden.

Über alle Anschlussarten hinweg liegt Deutschland aber im europäischen Mittelfeld bei Breitbandanschlüssen. Nimmt man schnelle Kabelanschlüsse mit dazu, dann haben etwa 75 Prozent der Haushalte Zugang zu 1.000 Megabit. 

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Dieses Thema im Programm:

NDR Info | Wirtschaft | 05.07.2024 | 08:41 Uhr

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