Fahrgäste steigen mit Maske aus einem Bus aus. © Screenshot

Experten kritisieren Entwurf für neues Infektionsschutzgesetz

Stand: 04.08.2022 19:58 Uhr

Fast pünktlich zum Herbstanfang, am 23. September, werden die bestehenden bundesweiten Coronaregeln auslaufen. Da eine Nachfolge her muss, hat die Bundesregierung nun einen Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz vorgelegt, der auch in Schleswig-Holstein diskutiert wird.

Einiges wird ab 1. Oktober bleiben, so zum Beispiel die Maskenpflicht im Bahn-Fernverkehr und auf Flügen. Auch die Masken- und Testpflicht in Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Krankenhäusern soll bundesweit Bestand haben. Schulschließungen oder andere Lockdowns sehen die Pläne dagegen nicht vor. Über alle anderen Regelungen soll jedes Bundesland selbst entscheiden. In Schleswig-Holstein gilt die aktuelle Verordnung noch bis einschließlich 19. August.

Infektiologe Ott: "Ich halte das für einen faulen Kompromiss"

Stephan Ott, Virologe
Bereits vor einigen Woche hatte sich der Leiter des Gesundheitsamtes dafür ausgesprochen, die Isolationsmaßnahmen zu lockern. Auch die Bürgertests hält Ott inzwischen für überflüssig.

Der Leiter des Gesundheitsamtes Rendsburg-Eckernförde, Stephan Ott, glaubt, dass das geplante Gesetz zum altbekannten Flickenteppich führen könnte: "Ich habe die Befürchtung, dass die meisten Entscheidungen dann doch wieder bei den Gesundheitsämtern landen werden." Grundsätzlich könne er die Panik vor einer möglichen Herbstwelle nicht nachvollziehen, denn momentan habe man eine relativ entspannte Situation, so der Infektiologe. Seiner Meinung nach sollte man weitgehend auf die Maßnahmen verzichten.

Das sieht die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein anders: Generell begrüße man Corona-Schutzmaßnahmen im Herbst. Allerdings fehle in dem neuen Gesetz eine Regelung dazu, wie der höhere Aufwand in den Kliniken finanziert werden soll, mahnt der Verband.

Entwurf lässt Quarantäneregeln unerwähnt

Eine Frau steht in ihrer Wohnung an einem Fenster. © picture alliance/dpa/Fabian Sommer Foto: Fabian Sommer
Am 28. April verständigten sich Bund und Länder darauf, die Isolationszeit von Corona-Infizierten auf fünf Tage zu verkürzen. Ob es sie im Herbst überhaupt noch geben wird, ist unklar.

Die Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), Monika Schliffke plädiert dafür, individuell nach Krankheitsbild und nicht nach vorher festgelegten Regeln zu entscheiden, wie lange Corona-Erkrankte zuhause bleiben müssen.

Über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung wollen die Gesundheitsminister der Länder vermutlich schon in der kommenden Woche beraten, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Kiel gegenüber NDR Schleswig-Holstein. So könnte auch an Schulen bei uns im Land wieder Test- und Maskenpflicht eingeführt werden.

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Schleswig-Holstein Magazin | 04.08.2022 | 19:30 Uhr

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