Windkraft in SH: OVG weist zwei Anträge gegen Regionalpläne ab
Den Regionalplan für den Landesnorden hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig bereits für ungültig erklärt. Nun gibt es auch ein Urteil zu Windkraftflächen im mittleren Schleswig-Holstein.
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) hat zwei Anträge gegen die Regionalpläne für die Windkraft abgewiesen. Damit bleiben die Flächenpläne für die Windkraft in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Plön, sowie den Städten Kiel und Neumünster bestehen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Es geht um Vogelschutz und Abstände
Geklagt hatte eine Landwirtin aus Hamdorf bei Rendsburg (Kreis Rendsburg-Eckernförde), deren Flächen für die Windkraft unter anderem aufgrund der Abstandsregeln für den Vogelschutz ausgeschlossen sind. Das Gericht bestätigte dies.
Der Rechtsanwalt der Klägerin hatte die festen Abstände zur Wohnbebauung grundsätzlich in Frage gestellt. Die Landesregierung wolle damit "Vorsorge" treffen und Akzeptanz schaffen. Der Anwalt hatte zu bedenken gegeben, dass die Windkraft angesichts des Klimawandels viel eher Vorsorge für die Bürger schaffe. Das Gericht erteilte diesem Aspekt jedoch während der mündlichen Verhandlung am Dienstag eine Absage: Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2021 die Politik in die Pflicht genommen, mehr für den Klimaschutz zu tun. Daraus folge aber nicht automatisch, dass Schleswig-Holstein mehr Windkraftflächen ausweisen müsse. Entsprechend fiel jetzt auch die Entscheidung aus.
Die Gemeinde Krummbek (Kreis Plön) wollte dagegen Flächen für Windparks verhindern und erreichen, dass der Ortsteil Ratjendorf als vollwertige Siedlung gewertet wird und damit größere Abstände zu Windparks gelten. Hier befand das Gericht, dass es sich nur um eine Splittersiedlung handelt. Hier leben knapp 100 der 420 Einwohner. Die Häuser stehen aufgereiht zwischen Höfen.
Klagen können gesamte Planung kippen
Bereits 2012 traten in Schleswig-Holstein die ersten Regionalpläne in Kraft, um zu regeln, welche Flächen für Windkraftanlagen in Frage kommen. Doch wenn Klagen Erfolg haben, kippt die gesamte Planung für einen großen Bereich. Für den Raum Flensburg und die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg hatte das Oberverwaltungsgericht bereits die neuen Regionalpläne für ungültig erklärt.