Verstoß gegen Schulpflicht: Eine Mutter muss in Haft, eine nicht
Gegen eine Mutter aus dem Kreis Ostholstein wurde ein Haftbefehl des Verwaltungsgerichts rechtskräftig, weil sie ihr Kind nicht zu Schule geschickt hat. Eine andere Mutter aus Dithmarschen hatte dagegen Erfolg mit einer Beschwerde.
Weil sie ihren Sohn nicht zur Schule geschickt hat, muss eine Mutter aus Ostholstein drei Tage ins Gefängnis. Es sei keine Strafe, sondern eine Erzwingungshaft, heißt es. Die Mutter aus Ostholstein soll dazu gebracht werden, ihren Sohn in einer staatlich anerkannten Schule anzumelden. Das diene dem Wohl des Kindes, teilte ein Sprecher des Bildungsministeriums in Kiel mit. Zuerst hatten die "Lübecker Nachrichten" berichtet.
Damit ist ein Haftbefehl des Verwaltungsgerichts Schleswig rechtskräftig geworden. Dieses hatte Anfang Februar Haftbefehle gegen zwei Mütter erlassen, die ihre Söhne im Alter von 12 und 15 Jahren nicht in einer Schule angemeldet hatten.
Beschwerde aus formalen Gründen abgelehnt
Dagegen hatte die Mutter aus Ostholstein zwar Beschwerde eingelegt - diese wurde aber aus formalen Gründen abgelehnt, wie ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (OVG) am Freitag mitteilte. Die Frau habe die Beschwerde nicht durch einen Rechtsanwalt, sondern persönlich eingereicht - der Weg über den Anwalt wäre aber erforderlich gewesen.
Zweiter Haftbefehl wegen Formfehlern nicht durchgesetzt
Die andere Mutter, die aus dem Kreis Dithmarschen stammt, hatte dagegen Ende Februar Erfolg mit einer Beschwerde OVG. Der Antrag des Schulamtes Dithmarschen auf Anordnung der Ersatzzwangshaft beim Verwaltungsgericht Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) sei lediglich als Brief eingegangen, hieß es vom OVG. Derartige Anträge müssten durch Behörden aber in elektronischer Form gestellt werden. Deshalb blieb die Frau aus Dithmarschen auf freiem Fuß.
Die Verpflichtung der Mutter durch das Schulamt, ihren Sohn an einer Schule anzumelden, gilt aber weiter. Ihre Klage dagegen hatte das Verwaltungsgericht abgewiesen.
Zwangsgelder nicht gezahlt
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts hatten beide Frauen Zwangsgelder von jeweils 800 Euro nicht gezahlt. Diese Beträge hatten Behörden wegen Verstößen gegen behördliche Anordnungen zur Schulanmeldung und zur Einhaltung der Schulpflicht verhängt. Vollstreckungsversuche blieben erfolglos. Mit Blick auf die weitere Entwicklung der Jungen und einen möglichen Schulabschluss hielt das Verwaltungsgericht eine kurzzeitige Freiheitsentziehung zur Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrages für angemessen.
Mutter: Sohn im "germanistischen Bildungswesen"
In Ostholstein ging der betroffene Junge bis 2019/2020 regelmäßig zur Schule und wurde 2022 zwischenzeitig in Obhut genommen. Später erklärte die Mutter, ihr Sohn sei nun im "germanistischen Bildungswesen". In dem Fall in Dithmarschen besuchte der betroffene Junge bis 2020 eine Waldorf-Grundschule. Das Gericht geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Mütter in beiden Fällen alleine sorgeberechtigt sind.