Urlaub mit Hund in SH: Das gibt es zu beachten
Dürfen Hunde mit auf den Strand? Wo sind Auslaufflächen und Hundewälder? Wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht aus? Diese Regeln gibt es für den Urlaub mit Hund in Schleswig-Holstein zu beachten.
Für viele Hundehalter zählt ihr Vierbeiner als Familienmitglied. Bei der Urlaubsplanung wird er deshalb gerne mitgedacht. Wir fassen zusammen, wo in Schleswig-Holstein Leinenpflicht herrscht, wo Hunde besonders gut toben können und was es sonst noch bei einem Urlaub in Schleswig-Holstein mit Hund zu beachten gibt.
Leinenpflicht: Auf Deichen und Dünen, in Gebäuden, an öffentlichen Orten
- In öffentlichen Bereichen wie Fußgängerzonen, Märkten, öffentlichen Gebäuden und im ÖPNV müssen Hunde immer an der Leine geführt werden.
- Deiche und Dünen sind kein Ort für freilaufende Hunde.
- In bestimmten Gebäuden und Orten wie Kirchen, Theatern, Badeanstalten und Kinderspielplätzen gilt in Schleswig-Holstein allgemeines Betretungsverbot für Hunde.
- In Wäldern, Naturschutzgebieten und Nationalparks, wie beispielsweise dem Wattenmeer, herrscht ganzjährig Leinenpflicht.
- In der gesamten Holsteinischen Schweiz gilt Leinenpflicht in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit zwischen 1. April und 15. Juli.
Dürfen Hunde mit auf den Strand? Auf die Schilder kommt es an
An den vielen Stränden kommt es auf die Saison und die Kennzeichnung an.
- In der Nebensaison - vom 1. November bis zum 1. April - sind Hunde an allen Stränden in Schleswig-Holstein willkommen.
- Auch wenn die Strände dann grundsätzlich auch für Hunde zugänglich sind, kann es trotzdem eine Leinenpflicht geben.
- Während der Hauptsaison haben viele Orte einen extra Strandabschnitt für Hunde eingerichtet. Hinweisschild mit grüner Pfote: ohne Leine erlaubt, Schild mit roter Pfote: Hunde müssen angeleint sein.
Kennzeichnungspflicht für Hunde in SH
Hunde müssen auch in Schleswig-Holstein eindeutig einem Halter zugeordnet werden können. Im besten Fall trägt der Hund die Informationen seines Halters an seinem Halsband. Dazu gehören Name und Anschrift des Halters. Eine Handynummer reicht in diesem Fall nicht aus. Reisende aus dem europäischen Ausland brauchen außerdem einen Heimtierausweis für ihren Vierbeiner.
Kot entfernen ist Pflicht
Die Verunreinigungen des eigenen Hundes zu entfernen, gehört ohnehin zum guten Ton und ist in Schleswig-Holstein zudem Pflicht. Entsprechende Beutel - sogenannte "Schietbüddel" - stehen an vielen Ecken bereit. Ist der Hund nicht richtig gekennzeichnet, läuft trotz Anleinpflicht frei oder bleiben Hinterlassenschaften liegen, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Unerwünschte Hunderassen gibt es nicht
Eine Liste mit in Schleswig-Holstein nicht erlaubten Hunden gibt es seit einigen Jahren nicht mehr. Stattdessen gilt das Verhalten des einzelnen Tieres als Richtlinie. Hunde, die einen Menschen gebissen haben oder aggressives Verhalten gegenüber Menschen gezeigt haben, Tiere gebissen, gehetzt oder gerissen haben, werden als gefährlich eingestuft. Damit haben Hund und Halter gesonderte Auflagen zu erfüllen.
Aktivitäten mit Hund: Hundewälder, Stand-Up-Paddling, Wattführung
Damit auch das vierbeinige Familienmitglied im Urlaub voll auf seine Kosten kommt, gibt es in Schleswig-Holstein viele Angebote. Richtig austoben können sich Hund und Halter zum Beispiel in einem der vielen Hundewälder. Hier können Hunde in eingezäunten Waldgebieten toben. Über vereinzelte Auslaufflächen informieren die Gemeinden und Städte auf ihren Webseiten. Einen Stehpaddel-Kurs mit Hund gibt es zum Beispiel in Kiel, in der Holsteinischen Schweiz oder in Schönberg (Kreis Plön). Hunde-Wattführungen werden in Nordermeldorf (Kreis Dithmarschen) angeboten.
