Nicht nur Sylt: Staatsanwaltschaften ermitteln nach rassistischen Gesängen

Stand: 05.06.2024 19:24 Uhr

Das Video von Feiernden auf Sylt, die ausländerfeindliche Parolen sangen, ist nicht der einzige Fall im Land. Im Innen- und Rechtsausschuss wurde bekannt, dass mittlerweile vier Staatsanwaltschaften ermitteln.

Bei den Ermittlungen geht es um mehr Fälle als die bundesweit bekannt gewordenen rassistischen Gesänge auf Sylt und Fehmarn (Kreis Ostholstein). Im Visier von mittlerweile allen vier Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein sind auch Partys in Schenefeld (Kreis Pinneberg) und Pahlen (Kreis Dithmarschen) sowie Rendsburg-Eckernförde. Eine genaue Anzahl von Verfahren teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit Blick auf die laufenden Ermittlungen aber nicht im öffentlichen Teil der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am Mittwoch mit.

Ausländerfeindliche Parolen nicht gleich Straftat

"Wir haben bei allen Staatsanwaltschaften des Landes, also sowohl in Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck, inzwischen Verfahren anhängig", sagte der leitende Oberstaatsanwalt, Georg-Friedrich Güntge, im Innen- und Rechtsausschuss. In sämtlichen Verfahren werde der Tatbestand der Volksverhetzung geprüft. Jedoch würden ausländerfeindliche Parolen nicht gleich eine Straftat der Volksverhetzung darstellen. Laut Güntge müsse zu dem Rufen der Parolen auch zu Hass oder Gewalt aufgestachelt werden. Daher muss jetzt jeder Einzelfall geprüft werden.

Auf Initiative der SPD-Fraktion hatte die Landesregierung im Innen- und Rechtsauschuss am Mittwoch über den Stand der Dinge bei den bisher bekannten Verfahren berichtet.

Bislang keine Erkenntnisse über extremistische Tendenzen

Die Staatssekretärin des Innenministeriums, Magdalena Finke, machte im Ausschuss deutlich, dass die Parolen, die auf den Partyhit "L’amour toujours" von Gigi D'Agostino gedichtet werden, aus der rechtsextremistischen Szene der 90er-Jahre stammen und ursprünglich von der NPD verwendet wurden. Laut Finke habe der Verfassungsschutz aber bisher keine Erkenntnisse über extremistische Tendenzen bei den beteiligten Personen.

Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist laut der Staatssekretärin des Innenministeriums, über die Verfolgung der Straftaten hinaus, die Verbreitung von rechtsextremen Gedankengut zu bekämpfen. Die Landesregierung will die bereits vorhandenen Präventionsmaßnahmen laut Finke weiter ausbauen. Wie genau, wurde jedoch nicht bekannt.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 05.06.2024 | 18:00 Uhr

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