Stand: 03.06.2024 13:48 Uhr

FAQ zu rassistischen Gesängen auf Festen: Was droht Beteiligten?

Die rassistischen Gesänge auf zahlreichen Volksfesten in Niedersachsen beschäftigen derzeit nicht nur den Staatsschutz. In sozialen Netzwerken wurden Videos der Vorfälle geteilt und verbreitet. Macht man sich damit strafbar? Können Personen, die in Videos auftauchen, identifiziert werden? Und wie verhält man sich als unbeteiligte Person in einer Situation mit ausländerfeindlichem Gesang? Antworten auf einige Fragen zu dem Thema finden Sie in diesem FAQ.

Welches Strafmaß droht Personen, die rassistische Parolen mitsingen?

Grundsätzlich muss jede Person, die sich an rassistischen Gesängen beteiligt, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. "Jeder und jede, die sich wissentlich in so eine Situation bringt, muss und soll damit rechnen, dass die niedersächsische Polizei hier sehr konsequent vorgeht und entsprechende Ermittlungen einleitet", sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, wer "gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe" oder Einzelperson hetzt. Volksverhetzung wird demnach mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren verurteilt. Der Paragraf setze jedoch voraus, dass durch die entsprechende Äußerung zum Hass aufgestachelt oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen aufgefordert werde, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums. Daher gelte es, den Kontext der Äußerung zu betrachten. "Es liegt an den Ermittlungsbehörden, das im Einzelfall aufzuklären und dann an den Staatsanwaltschaften und Gerichten, das strafrechtlich zu bewerten", so der Sprecher.

 

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Funkbilder - der Tag | 31.05.2024 | 16:00 Uhr

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Rechtsextremismus

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