Silvester in SH: Wo Raketen und Böller erlaubt sind - und wo nicht
Nach zwei Jahren Pause darf wieder Silvester-Feuerwerk verkauft werden. Trotzdem ist das Böllern und das Zünden von Raketen nicht überall erlaubt. Ein Überblick - wo es in Schleswig-Holstein erlaubt und wo es verboten ist.
Zwei Jahre lang durfte Feuerwerk in Deutschland nicht verkauft werden. Grund dafür war die Corona-Pandemie. Krankenhäuser sollten somit entlastet werden. Es gab zudem ein An- und Versammlungsverbot. Darüber hinaus durften vielerorts auch Feuerwerks-Altbestände nicht gezündet werden. In diesem Jahr ist der Verkauf wieder erlaubt.
Jedoch gilt weiterhin die Sprengstoffverordnung. Die regelt, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (beispielsweise Tankstellen oder Reetdachhäuser) Böller oder Raketen verboten sind. Außerdem darf nur zwischen Silvester und Neujahr gezündet werden - und auch nur von volljährigen Personen. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Allerdings kann jeder Kreis, jede Stadt und jede Gemeine in Schleswig-Holstein zusätzlich eigene Verbotszonen festlegen. Ob Ihr Kreis betroffen ist, erfahren Sie in dieser Übersicht.
Kiel: Welche Regeln in der Landeshauptstadt gelten
"In Kiel gibt es keine Beschränkungen, wie sie andere Städte in Folge besonderer Gefährdungen für eingegrenzte Orte umsetzen", schreibt die Landeshauptstadt auf Anfrage von NDR Schleswig-Holstein.
Es gibt also keine Verbotszonen. Dennoch verweist die Stadt daraufhin, dass wie in jedem Jahr in Kieler Parks mit Wasservögeln nicht geknallt werden dürfe. Zudem sei Abstand von Reetdächern und Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen beim Böllern zu halten.
Das gilt für Feuerwerk im Kreis Nordfriesland
Im Kreis Nordfriesland ist das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester 200 Meter rund um Reetdachhäuser verboten. Dies haben auf dem Festland alle Amts- und Stadtverwaltungen angeordnet, teilte der Kreis am Montag mit. Zudem ist das Knallen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Flüchtlingsunterkünften sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen im gesamten Kreisgebiet verboten.
Einige Gemeinden haben zudem verschärfte Abbrennverbote erlassen. So ist auf Sylt, Amrum sowie in St. Peter-Ording Feuerwerk vollständig untersagt. Auf Föhr ist es nur an Stränden und auf Deichen erlaubt - aber auch dort ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu Gebäuden einzuhalten.
Ausgenommen sind die Strände im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr. Hier ist die Silvesterknallerei generell verboten. Auf Pellworm darf im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude herum kein Feuerwerk gezündet werden. Auf den Halligen gilt eine Entfernung von 300 Metern vom Warftfuß. Bei Verstößen gegen Abbrennverbote drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.
Lübeck: Was an Silvester in der Hansestadt gilt
In der Hansestadt ist die Lage aufgrund der historischen Altstadt anders. Aufgrund der Sprengstoffverordnung ist das Böllern und Zündeln fast komplett verboten. In welchen Bereichen der Innenstadt das Abrennen nicht erlaubt ist, zeigt eine Karte auf der offiziellen Webseite von Lübeck.
Neumünster: Wo genau das Böllern erlaubt ist
Im Gegensatz zu Lübeck gibt es in Neumünster kein spezielles Abbrennverbot. "Es gelten aber die allgemeinen Regelungen", schreibt die Stadt auf NDR Anfrage. Bedeutet: Das Zünden von Feuerwerk ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten.
Silvester: Das gilt für den Kreis Rendsburg-Eckernförde
Was es heißt, dass jede Stadt und Gemeinde Böllerverbotszonen festlegen kann, zeigt sich im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Das Resultat ist ein Flickenteppich der Verbotszonen:
Eckernförde: Hier ist das Böllern lediglich vom Aussichtspunkt am Petersberg in Eckernförde-Borby verboten.
Kronshagen:
- In unmittelbarer Nähe der Kirche (Kopperpahler Allee 12)
- Bundeswehrkrankenhaus (Kopperpahler Allee 120),
- Altersheim (Amalienweg 1)
- brandempfindliche Gebäude (Flüchtlingsunterkünften in der Kieler Straße 133 und Tegelkuhle 11f, Reetdachhaus in der Dorfstraße 28)
Amt Bordesholm:
- Gemeinde Bordesholm: Eiderstede 18, Eidersteder Str. 33, Holstenstr. 4, Moorweg 15, Hohenheisch 29 + 31, Grüner Weg 20
- Gemeinde Brügge: Böhnhusener Weg 27, 35, 35a, 41, Schönhorster Weg 9
- Gemeinde Groß Buchwald: Wattenbeker weg 3, Kastanienallee 3, Harrier Weg 5, Dorfplatz 2, Hohenhorster Weg 14
- Gemeinde Loop: Appelhofweg 2, 19
- Gemeinde Mühbrook: Dorfstr. 19, 23, 28, 31, 36, Seeredder 5, Schönbeker Weg 6, 10, Nortorfer Chaussee 7, Hohenhorster Weg 1, 11, 12, 15, 20
- Gemeinde Negenharrie: Buchwalder Weg 3, Lindenallee 4, 7, Mühlenstr. 8, Dorfstr. 42
- Gemeinde Reesdorf: Böhnhusener Weg 2
- Gemeinde Schmalstede: Dorfstr. 20
- Gemeinde Schönbek: Bordesholmer Str. 12, Dorfstr. 21
- Gemeinde Sören: Alte Dorfstr. 9, 14, 25
- Gemeinde Wattenbek: Dorfstr. 16
Abbrennverbotszone "Klosterinsel":
Das Verbot für den Bereich in den Gemeinden Bordesholm und Hoffeld sowie Klosterinsel gilt innerhalb der Grenzen Ortseingang Bordesholm/ Ortsausgang Rtg. Hohenhorst, Kirchhofsallee, Alte Landstr., Seerundwanderweg Bordesholmer See und Vogelwiese bzw. umfasst die Straßenzüge Ruhleben (innerhalb der Ortslage Bordesholm), Wildhofstr., Duvendiek, Stört, Oelendiek, Krogkoppel, Eckmannstr. (ab Einmündung "Wildhofstr." bis Einmündung "Kirchhofsallee"), Kirchhofsallee (südliche Straßenseite im Teilabschnitt "Eckmannstr."/ Am Kalbek), Alte Landstr., (ab Einmündung "Haidbergstr." bis Einmündung "Heintzestr.", westl. Straßenseite), Heintzestr. (ab Einmündung "Alte Landstr" bis Einmündung "Kirchhofsallee/ Lindenplatz"), Lindenplatz, Klosterufer, Kaestners Gang, Mühbrooker Weg (ab Einmündung "Wildhofstr." bis "Vogelwiese"
Abbrennverbotszone Brügge I – Ortsgebiet:
Das Verbot für den Bereich in den Gemeinden Brügge, Ortsgebiet gilt innerhalb der Grenzen nördl. Ortseingang Brügge (Brügger Holz), Dörpsredder/ Mühlenberg, Sportplatz, Am Grund, 90 m südl. der Landesstr. 49/ Buchwalder Chaussee und Dorfstr./ Schmalsteder Weg bzw. umfasst die Straßenzüge: Oberdorf, Steenbarg, Dörpsredder, Dörpskoppel, Mühlenberg, (ab Einmündung "Dorfstr." bis "Wiesenweg", ab Einmündung "Wiesenweg", nord-westl. Straßenseite), Am Kamp, Wiesenweg (ab Einmündung "Mühlenberg", südl. Straßenseite), Auf der Höhe, Bergstr., Gärtnerstr., Am Grund (ab Einmündung "Dorfstr.", nord-westl. Straßenseite), Dorfstr. (ab Einmündung "Schmalsteder Weg" bis Einmündung "Am Grund"), Am Friedhof, Am Markt, Sandberg, Schützenweg.
Abbrennverbotszone Bissee I – Ortsgebiet:
Das Verbot für den Bereich in den Gemeinden Bissee, Ortsgebiet gilt innerhalb der Grenzen westl. Ortseingang Bissee, 120 m nördl. der Wohnbebauung "Schönhorster Weg 17", südl. der Wohnbebauung "Barkauer Weg 6", östl. der Wohnbebauung "Bothkamper Weg 9", 110 Meter südl. der Wonbebauung "Eiderstr. 38" bzw. umfasst die Straßenzüge: Eiderstr./ Griebenweg (ab Einmündung "Eiderstr." bis 80 m in südl. Fahrtrichtung), Bothkamper Weg (ab Einmündung "Eiderstr." bis 245 m in östl. Fahrtrichtung), Bustorfer Weg, Schönhorster Weg, Barkauer Weg (ab Einmündung "Schönhorster Weg" bis Liegenschaft "Barkauer Weg 6" (Länge: 240 Meter).
Amt und Gemeinde Flintbek: Hier besteht laut Bekanntmachungen in den Gemeinden Böhnhusen, Flintbek, Schönhorst und Techelsdorf Böllerverbot im Umkreis von 200 m um Reetdachhäuser.
Amt Dänischenhagen: Die Verbotszonen der Gemeinden Dänischenhagen, Noer, Schwedeneck und Strande gibt das Amt auf seiner Internetseite an.
Amt Molfsee:
- Gemeinde Molfsee: Straße Rammsmoor – östlich der Str. gelegene Grundstücke, Straße Rammseer Weg – Nr. 1 bis 9, Straße Am Museum – vollständig, Straße Osterberg – Bereich der Seniorenwohnanlage, Hamburger Landstraße – Nr. 76 bis 102, Parkplatz am Freilichtmuseum – (einschl. Parkplatz Drahtenhof), L 318 im Bereich des Freilichtmuseums (einschl. der östlich gelegenen landwirtsch. Flächen), im Gebiet beidseitig der Hamburger Chaussee – L 318 – in Fahrtrichtung von Nms kommend Ortsschild Molfsee bis zur Kreuzung in Höhe der Gast-stätte „Catharinenberg“ einschl. am Anger u. Grasweg sowie dem Straßen-verlauf der Straßen Catharinenberg, Dorfstr., Poggenkrugsweg, Streitberg, Bornkrugsweg, Gannerbarg und Hamburger Chaussee - L 318 – vom Ortsschild Molfsee kommend bis zur Kreuzung Catharinenberg, Hofberg, Lütten Born, Möwenstr., Poggenkrugsweg, Schmiedeweg, Schulberg, Schulstr., Seeblick, Streitberg und Tränkenberg, Um das Regenrückhaltebecken am Capt.-Thiessen-Weg in einem 20-Meter-Uferrand
Amt Nortorfer Land:
- Gemeinde Bargstedt: Sägereiweg 14, Holtdorfer Dorfstr. 5
- Gemeinde Borgdorf-Seedorf: Hunnenkamp, Hauptstr. 17
- Gemeinde Brammer: Hauptstr. 4, 6, Gutshaus Brammerau
- Gemeinde Dätgen: Schulwiesenweg 18, Scharfeck
- Gemeinde Eisendorf: Dorfstr. 4, Hauptstr. 15, 28
- Gemeinde Ellerdorf: Alte Dorfstr. 13, Nortorfer Str. 32, Schulstr. 1
- Gemeinde Emkendorf: Emkendorfer Str. 4, 12, Zum Forellensee 6, Hopfenkrug 2, Gut Emkendorf – Reithalle
- Gemeinde Gnutz: Dorfstr. 28, Rosenkamper Weg 8
- Gemeinde Groß Vollstedt: Bokeler Weg 3, Dorfstr. 25/ Ecke Bokeler Weg, Dorfstr. 39, 42, 64
- Gemeinde Krogaspe: Hauptstr. 39
- Gemeinde Langwedel: Uhlenbarg 2, Mühlenstr. 1, 10, 16, 21, Nortorfer Str. 5 "Schoolkat", Hörn 16, 22, 26, im gesamten Bereich der Ortsteile Blocksdorf und Enkendorf
- Stadt Nortorf: Große Mühlenstr. 22, 24, 26, 28, 30 bis 77, Ziegelstr. Neue Str. 24, 26 bis 37, Bargstedter Str. 1 bis 16, Herbergstr., Drosselgasse, Meisenweg 16, Lohkamp 17, Alte Dorfstr. 2, Evangelische Kirche in der Großen Mühlenstr., Katholische Kirche in der Theodor-Storm-Str., Esso-Tankstelle im Lohkamp, Famila-Tankstelle im Timmasper Weg
- Gemeinde Schülp bei Nortorf: Dorfstr. 45, Redderstücken 1A
- Gemeinde Timmaspe: Hauptstr. 21 (Kindergarten), Ilooweg 11 a, Dorfstr. 13 e
Hier gibt es kein Abbrennverbot:
- Rendsburg
- Büdelsdorf
- Altenholz
- Amt Dänischer Wohld
- Amt Eiderkanal
- Amt Fockbek
- Amt Hohner Harde
- Amt Hüttener Berge
- Amt Jevenstedt
- Amt Schlei-Ostsee
Kreis Segeberg: Hier kann es örtliche Verbote geben
Von Seiten des Kreises gibt es dieses Jahr keine Allgemeinverfügung zu Böllerverbotszonen. Der Grund: Es fehle dafür eine rechtliche Grundlage des Landes, schreibt der Kreis auf schriftliche Anfrage. "Die örtlichen Ordnungsbehörden können aber wie jedes Jahr Verbote aussprechen. Eine Übersicht darüber liegt uns allerdings nicht vor."
Ähnlich ist es in den Kreisen Steinburg, Stormarn, Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein und Pinneberg. Sie verhängen zwar keine Verbote. Jedoch weisen sie auf NDR Anfrage daraufhin, dass örtliche Ordnungsämter lokale Böllerverbote verfügen können.
Kreis Plön: Wo Sie hier nicht böllern dürfen
Die Ämter und Gemeinden im Kreis Plön geben folgende Straßen und Plätze in ihren Bekanntmachungen an, in deren Nähe kein Feuerwerk gezündet werden darf:
Amt Lütjenburg:
- Gemeinde Behrensdorf (Ostsee): Hier ist das Böllern in den Ortsteilen Kembs und Stöfs verboten
- Gemeinde Blekendorf: Das Abbrennen von Pyrotechnik ist in den Ortsteilen Kaköhl, Nessendorf, Sechendorf und Sehlendorf komplett untersagt
- Gemeinde Dannau: Ortsteile Dannau und Gowens
- Gemeinde Giekau: Ortsteile Dransau, Engelau, Giekau, Ölböhm und Seekrug (Gaststätte)
- Gemeinde Helmstorf: Ortsteile Kühren und Wetterade
- Gemeinde Högsdorf: im Ortsteil Högsdorf
- Gemeinde Hohenfelde: in der Strandstraße bis L 165 (im Dorfe), Dorfstraße 20 – 65, Silgendahl, Buchenweg, Lindenweg, Schausterstraat, Kattenstieg, Heisch, Hörn, Am Sonnenbogen, Stiller Winkel, Zur Brücke 1- 15 (ungerade), Fuchsberg und Hasenweg
- Gemeinde Hohwacht: in den Ortsteilen Haßberg, Neudorf, Schmiedendorf und Hohwacht bis auf die Straßen Dünenweg, Hohes Ufer, Strandstraße 8- 16, Rögenkamp und Kranichring und die Seebrücke "Flunder"
- Gemeinde Kirchnüchel: in den Ortsteilen Neuharmhorst und Altharmhorst
- Gemeinde Klamp: in den Ortsteilen Rönfeldholz, Vogelsdorf und Wentorf
- Gemeinde Kletkamp: in den Ortsteilen Großrolübbe, Hähnersaal, Dorettenhöh und Hohenredder
- Gemeinde Panker: im Ortsteil Darry in den Straßen Brammerberg, Dorfstraße, Huuskoppel, Hühnerbusch, Sehden Hauptstraße 23-27 ungerade Hausnummern 16-24 gerade Hausnummern sowie Seebrook 3-31 ungerade Hausnummern und Nr. 16 im Ortsteil Gadendorf im Schosterstieg, in der Bergstraße 1-29, Hasselbusch 1-3, Karkredder 1-10 gerade Hausnummern und 34, 36, Rosenstr. 1-15, Im Brook und Kastanienallee im Ortsteil Satjendorf in den Straßen Dorfstraße, Am Teich 2-14 und 24-30, Enge Gasse, Stiller Winkel, Matzwitzer Weg und Hohenfelder Straße 1-9 und 2-6
- Gemeine Schwartbuck: in den Straßen Freeheit, Göösmark, Langenreben, An der Schule, Wischhof, Wiesengrund, Wiesenweg, Birkenweg 1-8, Maaskamper Weg, Hof Maaskamp, Aukamp 1-6 und Dorfstr. 16, 18, 20, 22, 23-57
- Gemeinde Tröndel: im Bereich des Dorfgemeinschaftshauses Tröndel und in den Ortsteilen Emkendorf und Gleschendorf
Amt Selent/Schlesen:
- Gemeinde Dobersdorf: Ortsteil Lilienthal (Dorfstraße (Nr. 21-45), Dorfstraße (Nr. 2-28), Wilhelmshöhe, Baumgang, Brunnenweg), Ortsteil Tökendorf (Bgm.-Gröpper-Str., Dorfstraße (Nr. 63-123), Dorfstraße (Nr.72-84), Am Ehrenmal, Trensahler Weg, Hörn (Nr. 1-5, 2), Seeblick (Nr.1, 2-8), Lerchenweg, Am Sportplatz (Nr. 7-11), Schleser Weg (Nr. 1-5, 2-6), Dorfstraße 52, Zum Kränzberg), Ortsteil Dobersdorf (Häuser an der K 31 bis zur Gutszufahrt)
- Gemeinde Selent: Am Hang Dorfplatz, Amtsweg, Schulgang Am Wald (Nr. 1-9, 8-10) Kieler Str. (Nr. 1-7, 2-16) Buchenweg (Nr. 1-3) Rundweg (Nr. 1a, 2-6) Kösterberg (Nr. 5-25, 4-18) Lütjenburger Str. (Nr.1a - 5, 2 - 6a) Lehmberg (Nr. 3-15, 4-8) Plöner Str. (Nr. 1-7, 2a-10) Wehdenweg (Nr. 3-7, 4-10) Parkweg (Nr. 1-7, 2-18) Wiesengrund
- Gemeinde Lammershagen: Ortsteil Bellin (Am See, Am Gallenberg 11-27, Bauernreihe, Bergstraße, Rodehorster Weg 1-3, 2-8), Ortsteil Bauersdorf (Zum Brook 3-17, 6-18), Ortsteil Lammershagen (Gut Lammershagen, Belliner Weg, Im Dorf)
Die Stadt Plön richtet laut eigenen Angaben im Bereich der Stadt und der Gemeinde Bösdorf keine Verbotszonen ein.
Hinweis: Die Redaktion erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der hier gelisteten Verbotszonen.