Räumliche Entwicklung in SH: Bürger dürfen jetzt mitentscheiden
Die drei neuen Regionalpläne des Landes sind seit mehreren Wochen online einsehbar. Darin soll festgelegt werden, wie sich Schleswig-Holstein bezüglich der Themen Wohnraum, Gewerbe, Infrastruktur und Naturschutz weiterentwickeln will. Im Rahmen des mehrmonatigen Beteiligungsverfahrens können Städte, Gemeinden, aber auch Bürgerinnen und Bürger ab sofort Stellungnahmen dazu einreichen und Änderungen vorschlagen.
Ziel ist zukunftsfähige Entwicklung
Innerhalb der Pläne hat das Land jedem Gebiet in Schleswig-Holstein eine bestimmte Funktion zugewiesen: Was sind zum Beispiel vorrangige Flächen für den Naturschutz, auf denen nicht gebaut werden darf? Wo darf sich Gewerbe ansiedeln und wo können Rohstoffe wie zum Beispiel Kies abgebaut werden? Auch sind in den Regionalplänen Kerngebiete für den Tourismus - vor allem an den Küsten - vorgesehen. Siedlungs-Achsen - oft entlang von Bahnverbindungen, zum Beispiel zwischen Hamburg und Lübeck - sind ebenfalls in den Plänen ausgewiesen.
Ziel der neuen Regionalpläne ist eine nachhaltige und zukunftsfähige räumliche Entwicklung in Schleswig-Holstein, sagt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU).
Planungsgrundlage für die kommenden Jahre
Im Grunde genommen bilden die Regionalpläne die Planungsgrundlage, auf der Gemeinden und Kommunen in den kommenden Jahren ihre eigene räumliche Entwicklung aufbauen. So muss laut Regionalplan zum Beispiel Norderstedt (Kreis Segeberg) - als sogenanntes Mittelzentrum im Verdichtungsraum - genügend Flächen für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur ausweisen. Gleichzeitig darf dies aber nicht auf den Grünflächen passieren, die es zwischen den einzelnen Stadtteilen gibt. Da muss die Stadt also andere Möglichkeiten finden - laut Regionalplan zum Beispiel in einem Korridor Richtung Quickborn.
Wer nachsehen will, was für die eigene Gemeinde oder auch das Umland geplant ist, kann sich die Pläne über das Online-Portal ansehen. Dort können ab sofort bis November auch Stellungsnahmen und Änderungsvorschläge eingereicht werden.