Polizei in SH darf Bodycams künftig auch in Wohnungen nutzen
Der schleswig-holsteinische Landtag hat am Mittwoch mit großer Mehrheit ein Gesetz beschlossen, das den Einsatz von sogenannten Bodycams in Wohnungen erlaubt.
Bodycams sind kleine Videokameras, die von Polizisten nah am Körper getragen werden. Bisher dürfen diese nur im öffentlichen Raum eingesetzt werden. Redner in der Landtagsdebatte am Mittwochvormittag stellten fest, dass es bei Polizeieinsätzen in Wohnungen großes Konfliktpotenzial gebe. "Häusliche Gewalt ist der Hauptgrund für unsere Gesetzesinitiative", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Der Einsatz der Bodycams in Wohnungen dürfe, außer bei Gefahr im Verzug, nur von einsatzleitenden Polizistinnen und Polizisten vor Ort angeordnet werden, so Sütterlin-Waack weiter. Vom Einsatz der kleinen Kameras erhoffe man sich auch eine abschreckende Wirkung.
Kritische Stimmen von SPD und FDP
Der SPD-Innenpolitiker Niclas Dürbrook äußerte daran Zweifel. Er kritisierte, dass sich Polizistinnen und Polizisten bei laufender Kamera oft derart nach Vorschrift verhielten und dadurch schwierige Situationen weiter angeheizt werden könnten. Dies zeige, wie wichtig Kommunikation im Polizeialltag sei. Seiner Einschätzung nach könnten die Kameras dennoch ein wichtiger Baustein bei der Polizeiarbeit sein. Der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz meinte, seine Fraktion sei zwar nicht generell gegen den Einsatz von Bodycams in Wohnungen, es gebe aber Schwächen im vorliegenden Gesetzentwurf.
Gericht muss jeweils über Verwertung der Daten entscheiden
Von einem guten Entwurf sprach dagegen der SSW. Und der Grünen-Politiker Kürschner wies darauf hin, dass die Daten der Kamera erst nach richterlicher Entscheidung weiter verwertet werden dürfen. Die an einer Konfliktsituation Beteiligten sollen außerdem im Vorfeld auf die Aufnahme hingewiesen werden. Auch dies würde bereits teilweise abschrecken, hieß es. Keine Aufnahmen gemacht werden dürfen, wenn die Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind oder in Räumen, die sogenannte Berufsgeheimnisträger für ihre Arbeit nutzen, sagte die Innenministerin.
Aufnahme mit Vorlaufzeit
Die praktische Umsetzung sieht vor, dass die Kameras durchgehend laufen. Das Material soll aber gleichzeitig durchgehend gelöscht werden, sodass nur die zwei Minuten, bevor die Kamera tatsächlich aktiv aufnehmen soll, im Speicher bleibt. So soll erkennbar sein, wieso die Polizistin oder der Polizist die Aufnahme überhaupt gestartet hat.
Am Ende wurde das Gesetz bei Enthaltung der FDP von allen anderen Fraktionen beschlossen.