Neue Fälle von Geflügelpest in SH: Hier gilt Stallpflicht
Die Fälle von Geflügelpest nehmen auch in Schleswig-Holstein wieder zu. In ganz Nordfriesland und Teilen von Dithmarschen dürfen Tiere nur noch im Stall gehalten werden. Auch in Ostholstein und Plön gibt es Sperrzonen. Der Kontakt zu Wildvögeln soll verhindert werden, um Ansteckungen zu vermeiden.
Das Landwirtschaftsministerium in Kielspricht von einer "weltweit angespannten Geflügelpestlage". Auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) verzeichneteinen sprunghaften Anstieg der Fälle in ganz Europa und schätzt das Risiko für Wasservögel sowie Geflügelhaltungen als hoch ein. Sowohl das FLI als auch das Landwirtschaftsministerium appellieren deshalb an Geflügelhalterinnen und -halter, die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Damit sollen Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel wie Gänsen oder Hühnern verhindert werden - zum Beispiel, indem Futterstellen oder Tränken für Wildvögel unzugänglich sind. In Schleswig-Holstein gilt dazu eine Allgemeinverfügung des Landes. Darüber hinaus gelten in Kreisen, in denen bereits Ausbrüche gemeldet wurden, Schutzzonen und zum Teil Stallpflichten.
Kreis Ostholstein: Der aktuelle Ausbruch
Am 5. Januar wurde Geflügelpest bei Legehennen in Wangels nachgewiesen. Laut Landwirtschaftsministerium wurden die rund 1.800 Tiere bereits - wie vorgeschrieben - getötet. Um den betroffenen Betrieb wurde eine Sperrzone eingerichtet. Sie umfasst die Gemeinde Wangels und Teile der Gemeinden Harmsdorf, Kasseedorf, Malente und Schönwalde sowie der Stadt Oldenburg in Holstein. In einem Umkreis von drei Kilometern um die Legehennenhaltung gilt eine Schutzzone, im Radius von zehn Kilometern eine Überwachungszone. Am 10. Januar wurde laut Landwirtschaftsministerium ein weiterer Ausbruch in einer gewerblichen Geflügelhaltung nachgewiesen. Wo genau in Ostholstein der Betrieb liegt, wurde nicht genannt. Auch in diesem Fall wurde eine Schutzzone im Umkreis von drei und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern eingerichtet.
In beiden Zonen dürfen Vögel nur noch in geschlossenen Ställen oder in Gehegen mit gesicherten Begrenzungen, auch nach oben, gehalten werden. Geflügelfleisch, Eier, aber auch lebende Tiere und tierische Abfälle dürfen nicht zwischen Betrieben hin und her transportiert werden. Geflügelmärkte sind verboten. In der Schutzzone gelten zudem strenge Hygieneauflagen. So dürfen betriebsfremde Personen Ställe nur in Schutzkleidung betreten, die danach gereinigt oder entsorgt wird. Auch sämtliche Geräte, Fahrzeuge und Räume müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Weitere Regeln sind in der entsprechenden Allgemeinverfügung festgehalten.
Das Veterinäramt des Kreises empfiehlt allen Geflügelhalterinnen und -haltern, direkte oder indirekte Kontakte zwischen Geflügel und wild lebenden Wasservögeln zu vermeiden. Insbesondere bei Gartenteichen sei Vorsicht geboten. Zudem könne auch freiwillig auf Freilandhaltung verzichtet werden, teilte das Veterinäramt mit.
Kreis Plön: Von Sperrzonen betroffen
Die Schutz- und Überwachungszone rund um die betroffenen Betriebe in Ostholstein reicht bis nach Plön. In der Schutzzone liegen Teile der Gemeinde Blekendorf, in der Überwachungszone der restliche Teil Blekendorfs, die Gemeinden Hohwacht, Högsdorf und Kletkamp sowie Teile von Lütjenburg, Behrensdorf, Panker, Klamp, Helmstorf, Dannau und Kirchnüchel. Hier gilt also ebenfalls Aufstallungsgebot, ein Verbringunsgverbot für Geflügel und Geflügelerzeugnisse sowie Hygiene- und Sicherheitsauflagen.
In den genannten Gemeinden galt überwiegend schon seit Dezember eine Stallpflicht. Denn bereits am 20. Dezember war Geflügelpest in Legehennenhaltung in der Gemeinde Blekendorf festgestellt worden. Die deshalb eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen liegen ähnlich, denn Wangels und Blekendorf trennen nur rund acht Kilometer. Zusätzlich zu den oben aufgezählten Gemeinden sind auch Teile von Giekau und Rantzau betroffen. Verstöße gegen die geltenden Auflagen können laut Kreis mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.Details zu den Auflagen sowie Karten der jeweiligen Sperrzonen sind auf der Internetseite des Kreises zu finden.
Kreis Nordfriesland: Stallpflicht im gesamten Gebiet
In Nordfriesland gilt seit dem 29. Dezember im gesamten Kreisgebiet eine Stallpflicht für Haltungen mit mehr als 100 Tieren pro Art. Vorangegangen war unter anderem ein Ausbruch in einem Legehennenbetrieb mit über 16.000 Tieren in der Gemeinde Reußenköge, der am 19. Dezember festgestellt wurde. Die Legehennen mussten getötet werden. In den Schutz- und Überwachungszonen rund um den betroffenen Betrieb gelten weitere Auflagen, zum Beispiel dürfen Tiere, Eier und Fleisch nicht oder nur unter strengen Hygienevorgaben hin und her transportiert werden. Betroffen sind die Gemeinden Reußenköge, Ockholm und Bordelum (Schutzzone) und Dagebüll, Risum-Lindholm, Stedesand, Langenhorn, Bargum, Bredstedt, Breklum sowie die Hallig Oland (Überwachungszone).
Außerdem war nach einem Geflügelpest-Ausbruch im dänischen Tondern Ende November eine grenzübergreifende Überwachungszone eingerichtet worden, die am 24. Dezember 2023 zunächst aufgehoben wurde.
Kreis Dithmarschen: Schutzstreifen an den Grenzen
In den Regionen Brunsbüttel, Meldorf, dem Speicherkoog und rund um Lunden wurde seit Dezember die Geflügelpest bei verschiedenen toten Wildvögeln festgestellt. Seit Dienstag (8.1.2024) gilt deshalb in Teilen des Kreises eine vorsorgliche Stallpflicht für gehaltene Vögel. Das Gebiet umfasst unter anderem einen drei Kilometer breiten Streifen entlang der Nordseeküste, der Elbe und der Eider, Schutzstreifen entlang des Eiderdeiches, der Eider, des Gieselau-Kanals und Teilen des Nord-Ostsee-Kanals sowie rund um das Vogelschutzgebiet Eider-Treene-Sorge, den Dithmarscher Speicherkoog, das Offenbüttler Moor oder das Vogelrastgebiet Kudensee/Buchholzer Moor. Eine Karte ist in der Allgemeinverfügung enthalten. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind im gesamten Kreisgebiet verboten.
Kreis Schleswig-Flensburg: Stallpflicht aufgehoben
Ende November war die Geflügelpest in einem Betrieb in Selk ausgebrochen, rund 4.000 Legehennen mussten getötet werden. Die vom Veterinäramt eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen wurden zum 30. Dezember wieder aufgehoben, damit ist auch die Stallpflicht weggefallen.
Einen weiteren Fall gab es Mitte Dezember in einer Hobbyhaltung mit 49 Hühnern und Enten in der Gemeinde Steinbergkirche. Da es sich um einen Kleinbetreib handelte, wurde auf die Einrichtung von Sperrzonen verzichtet. Zusätzlich führt das Friedrich-Löffler-Institut für November und Dezember 2023 sowie für Januar 2024 mehrere bestätigte Geflügelpest-Fälle bei Wildgänsen im Kreisgebiet.
Pinneberg: Ein Fall bei Nonnengans
Im Kreis Pinneberg wurde Geflügelpest bei einer Nonnengans nachgewiesen, die Mitte Dezember in der Wedeler Au gefunden wurde. Ausbrüche in Geflügelbetrieben seien in den vergangenen Wochen nicht bekannt, demnach gebe es aktuell weder eine Aufstallungspflicht noch weitergehende Schutzmaßnahmen, teilte der Kreis mit. "Allerdings wird das aktuelle Geschehen sehr genau beobachtet, sodass wir bei geänderter Lage kurzfristig reagieren können", so eine Sprecherin. Wer Geflügel hält, sollte laut Kreis achtsam sein und auf die Hygiene achten.
Herzogtum Lauenburg: Nachweise bei Wildenten
Anfang Januar wurde die Geflügelpest laut dem Kreis bei zwei Wildenten festgestellt. Es sind die ersten bekannten Fälle im Herzogtum Lauenburg seit fast einem Jahr. Bislang gibt es keine Hinweise auf Ausbrüche in Geflügelhaltungen, spezielle Auflagen oder Sperrzonen gelten nicht.
Kreis Steinburg: Ein Nachweis
Das FLI verzeichnet für Januar einen Fall von Geflügelpest bei Wildgänsen, der bereits wieder als aufgehoben gilt. Dem Kreis sind keine Fälle bei Wildvögeln oder Ausbrüche bei Hausgeflügel bekannt. Eine Aufstallung des Geflügels sei zurzeit nicht geplant. Der Kreis empfiehlt Geflügelhalterinnen und -haltern, sich an die Sicherheitsmaßnahmen der Allgemeinverfügung des Landes zu halten. Außerdem sollte unbedingt gemeldet werden, wenn eine größere Anzahl an Tieren verendet oder es andere Anzeichen für die Geflügelpest gibt.
Kreis Rendsburg-Eckernförde: Zwei Proben im Labor
In den vergangen Monaten gab es keine Ausbrüche in Geflügelhaltungen, Nachweise von Wildvögeln gab zuletzt ebenfalls nicht. Zwei Proben von am Jahresende verendet aufgefundenen Wildgänse werden laut Kreis noch untersucht. Der Kreis sei aktuell nicht von Schutz- oder Überwachungszonen betroffen, eine Aufstallungspflicht besteht nicht.
Kreis Segeberg: Keine aktuellen Fälle
Im Kreis Segeberg sind keine aktuellen Fälle bekannt, die letzten Nachweise gab es Anfang 2023. Dementsprechend gelten keine Sperrzonen, auch zusätzliche Auflagen gibt es nicht. Die Allgemeinverfügung des Landes zu den Schutzmaßnahmen gelte weiterhin, die Umsetzung liege bei den Halterinnen und Haltern, teilte der Kreis mit.
Kreis Stormarn: Halter über Gefahrenlage informiert
Nach Angaben des Kreises sind weder in Hausgeflügelbeständen noch im Rahmen des Wildvogelmonitorings Geflügelpest-Fälle aufgetreten. Sperrzonen und besondere Auflagen gelten demnach nicht. Die Geflügelhalterinnen und -halter seien aber mit einer Pressemitteilung über die gestiegene Gefahrenlage informiert und zur Umsetzung der allgemeinen Schutzmaßnahmen aufgefordert worden, heißt es seitens des Kreises.
Neumünster: Keine aktuellen Fälle
Nach Angaben der Stadt sind keine Ausbrüche bekannt, auch das FLI verzeichnet keine Nachweise. Es gelten keine gesonderten Schutz- oder Überwachungszonen und auch keine zusätzlichen Maßnahmen.
Kiel: Keine positiven Befunde bei Proben festgestellt
Laut FLI sind keine aktuellen Fälle nachgewiesen. Die Stadt teilt auf Nachfrage mit, dass seit November Wildvogelproben von drei Enten und einer Gans untersucht worden seien - alle mit negativem Befund.
Flensburg: Keine aktuellen Fälle
Laut FLI sind keine aktuellen Fälle nachgewiesen.
Lübeck: Keine aktuellen Fälle
Laut FLI sind keine aktuellen Fälle nachgewiesen.