Lübeck: Panne bei Benachrichtigungen zur Kommunalwahl
Schon wieder eine Panne bei den Benachrichtigungen für die Kommunalwahl in vier Wochen: In Lübeck gab es einen Fehler bei der Adresse des Wahllokals. Die Stadt will nun Korrektur-Postkarten verschicken.
Am 14. Mai sind Kommunalwahlen. Die Wahlbenachrichtigungen wurden in der vergangenen Woche verschickt. In Lübeck kam es dabei allerdings zu einer Panne. Die Stadt druckte nach eigenen Angaben bei gut der ersten Hälfte aller Anschreiben statt der Adresse des Wahllokals noch mal die Anschrift des jeweiligen Wahlberechtigten. Das heißt: Der Name des Wahllokals stimmt, die Adresse nicht. Die Stadt lässt deshalb nun Postkarten mit der korrekten Adresse drucken und hinterherschicken.
Technischer Fehler bei der Post als Ursache
Der Fehler konnte laut der Stadt inzwischen in Abstimmung mit der Deutschen Post aufgeklärt werden. Es handele sich um ein technisches Versehen bei Erstellung der Druckvorlage, teilte die Stadt am Montag mit. Das Druckfeld für die Wohnanschrift des Wahlberechtigten wurde fälschlicherweise auch als Anschrift für das Wahllokal im Brief doppelt verwendet. "Ein technischer Fehler hat zu den Fehldrucken der Wahlbenachrichtigungsbriefe geführt. Wir bedauern, dass es dadurch zu Irritationen gekommen ist", erklärt Stefan Laetsch, Pressesprecher der Deutsche Post DHL. Auch Bürgermeister und Gemeindewahlleiter Jan Lindenau (SPD) entschuldigte sich für das Versehen. "Das ist mehr als ärgerlich," sagte er.
Postkarten zur Adresskorrektur
Weil die Auslieferung der fehlerhaften Wahlbenachrichtigungen nicht mehr gestoppt werden kann, sollen nach Rücksprache mit dem Landeswahlleiter nun Postkarten verschickt werden, auf denen die korrekte Adresse der Wahllokale angegeben ist. "In den nächsten Tagen werden alle Wahlberechtigten sowohl zur Kommunalwahl als auch zur Wahl des Seniorenbeirates eine Postkarte mit der richtigen Anschrift des Wahllokals erhalten", teilte Lindenau mit. Die Lübecker Nachrichten berichteten, dass die Panne die Stadt einen fünfstelligen Betrag kosten soll.
Fehler hat keine Auswirkung auf die Wahl
Auswirkungen auf die Wahl haben die falschen Wahllokaladressen laut Lindenau nicht, denn Wahlbenachrichtigungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Alle Wahlbenachrichtigungsbriefe seien weiter gültig, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Auf der Homepage der Stadt gebe es außerdem einen sogenannten Wahlraumfinder, in dem die korrekten Adressen stehen.
Auch in Norderstedt erhielten Wahlberechtigte fehlerhafte Benachrichtigungen. Bei gut 65.000 Anschreiben hatte die Verwaltung statt des Geburtsdatums des Wahlberechtigten ein weiteres Mal den Vornamen gedruckt.