Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein: Briefwahl läuft
Am 14. Mai sind Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein. Wer am Wahltag verhindert ist, kann trotzdem seine Stimme abgeben - auch schriftlich per Post.
Schon vor dem Wahltag können Bürger ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die dafür benötigten Unterlagen können mit dem Wahlschein persönlich im Wahlbüro oder schriftlich per Post oder E-Mail beantragt werden. Am besten gibt man zur besseren Identifikation das Geburtsdatum oder die Wahlbezirksnummer an. Diese Daten stehen auf der Wahlbenachrichtigung.
Kein Porto für die Briefwahl
Auf dem zugeschickten Stimmzettel kann der Wähler wie gewohnt zwei Kreuze machen. Der Stimmzettel kommt in den dafür mitgeschickten Umschlag und wird verschlossen. Außerdem muss der Briefwähler eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben. Die kommt zusammen mit dem Stimmzettel-Umschlag in ein zweites Kuvert, das an das Wahlbüro geschickt wird. Die Adresse steht schon auf dem Briefumschlag. Im Inland zahlt man dafür kein Porto. Wer die Unterlagen persönlich beim zuständigen Wahlamt abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben.
Wahl auch per Brief geheim
Im Wahlbüro wird der verschlossene Stimmzettel-Umschlag in eine Wahlurne eingeworfen, die erst nach Schließung der Wahllokale am 14. Mai um 18 Uhr geöffnet werden darf. Die eidesstattliche Erklärung wird direkt zu den Unterlagen der Wahlbehörde gelegt - sie belegt, dass per Briefwahl gewählt wurde. Die Wahlhelfer können so den Stimmzettel nicht dem Namen des Wählers zuordnen. Dadurch bleibt auch die Briefwahl geheim.
Wer trotz zugeschickter Briefwahlunterlagen doch spontan im Wahllokal wählen will, muss seine Unterlagen am Wahltag dorthin mitbringen. Andernfalls müssen die Wahlhelfer davon ausgehen, dass man bereits gewählt hat.
Antragsfrist endet am 12. Mai
Briefwähler können die Unterlagen bis zum 12. Mai um 12 Uhr beantragen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher Krankheit, kann die Frist bis zum Wahltag um 15 Uhr verlängert werden. Der Brief muss am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr im Wahlbüro eingehen. Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragen will, braucht dafür eine schriftliche Vollmacht.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels haben wir geschrieben, dass Briefwähler die Unterlagen bis zum 12. Mai um 18 Uhr beantragen können. Das stimmt so nicht. Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl (12. Mai) nur bis 12 Uhr erteilt.