Verwirrung um fehlerhafte Wahlscheinanträge in Norderstedt
Die Stadt Norderstedt im Kreis Segeberg hat fehlerhafte Wahlscheinanträge verschickt: Als Geburtsdatum wird der Vorname genannt. Probleme für Wahlberechtigte gibt es dadurch aber nicht.
Am 14. Mai sind Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein. Bis zum 23. April sollen alle Wahlbenachrichtigungen landesweit verschickt werden. Einige Kommunen haben schon vorgelegt. Früh gekümmert hat sich beispielsweise die Stadt Norderstedt im Kreis Segeberg. Schon vor einigen Tagen haben die gut 65.000 Wahlberechtigten in Norderstedt ihre Wahlscheinanträge erhalten. Dabei hat sich aber der Fehlerteufel eingeschlichen.
- Vorname: Max Nachname: Mustermann
- Geburtsdatum: Max
So oder so ähnlich könnte ein Wahlscheinantrag in Norderstedt aussehen. Denn statt eines Geburtsdatums in Zahlen wurde auf allen Wahlscheinanträgen der Vorname der angeschriebenen Person wiederholt.
Wahlrecht bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren
Zugelassen zur Wahl sind alle Menschen, die seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein leben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen - und mindestens 16 Jahre alt sind. Das Geburtsdatum "Eberhard" auf dem Wahlscheinantrag könnte dafür ein guter Indikator sein. Auch die Jahrgänge "Traute", "Oswald" und "Gottfried" sind in den allermeisten Fällen schon länger nicht mehr schulpflichtig. Schwieriger einzuordnen sind da schon klangvolle Doppelnamen á la "Emilia-Sophie" oder "Justin-Dietrich". Spätestens seitdem Namen wie Alma, Fritz oder Käthe wieder vermehrt auf Spielplätzen in Richtung kleiner Kinder gerufen werden, muss man einsehen: ein Name allein taugt nicht zur Altersbestimmung.
Identifikation über Nummer im Wählerverzeichnis
Zum Glück sind solche abenteuerlichen Methoden auch gar nicht notwendig, um eine Wahlberechtigung nachzuweisen. Vielmehr reicht die individuelle Nummer im Wählerverzeichnis. Die ist ebenfalls auf dem Wahlscheinantrag vermerkt und auf den Unterlagen in Norderstedt korrekt, bestätigt eine Sprecherin der Stadt. Und auch das Büro des Wahlleiters Schleswig-Holstein stellt klar: Mit den versendeten Wahlscheinanträgen können wie gewohnt Briefwahlunterlagen beantragt werden. Auch für die Wahl in Präsenz am 14. Mai sind die verschickten Wahlbenachrichtigungen ausreichend. Ursächlich für die verwirrenden Einträge im Wahlscheinantrag war laut der Stadt Norderstedt der Fehler eines externen Dienstleisters.