Landesregierung in SH will Abschiebungen von Straftätern beschleunigen

Stand: 11.09.2024 18:19 Uhr

Grenzkontrollen, Abschiebungen, Zuwanderung: Diese Themen werden bundesweit aktuell lautstark diskutiert. Im Innen- und Rechtsausausschuss des Landtags hat Sozialministerin Touré über Flüchtlingszahlen und aktuelle Maßnahmen informiert.

von Julia Schumacher

Das Land Schleswig-Holstein will die Kommunen stärker bei der Rückführung von ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern unterstützen. Das gab Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) im Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags bekannt. Die Landesregierung arbeite aktuell an neuen Regelungen. Dabei geht es darum, wo künftig die Zuständigkeit für die aufenthaltsrechtliche Bearbeitung von bestimmten Personen, die die öffentliche Sicherheit gefährden, liegen soll.

Bei "herausfordernden Einzelfällen" Prozesse beschleunigen

"Wir arbeiten bereits seit Juni dieses Jahres an einer Lösung, um ausländische Mehrfach- und Intensivtäter in Zukunft besser zurückführen zu können", so Touré. Die Vorschläge würden jetzt gemeinsam mit den Kommunen erörtert. Das Ziel sei, die Kommunen als Land besser zu unterstützen und Prozesse zu beschleunigen.

Dabei geht es besonders um Personen, die ausgewiesen werden sollen, weil sie beispielsweise wegen vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wurden. Oder Personen, die wegen Körperverletzung, sexueller Übergriffe oder Angriffen auf Vollzugskräfte zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind. Der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz warb im Ausschuss erneut für die Forderung der Liberalen, eine zentrale Stelle im Land zu schaffen, die sich zentralisiert um Abschiebungen kümmert. "Das ist die einzige Chance auch wirklich dafür zu sorgen, dass konsequent auch diejenigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch außer Landes kommen", so Buchholz.

Keine Personen aus SH in Abschiebeflug nach Kabul

Mit Blick auf ausreisepflichtige Personen, die straffällig geworden sind, stellten Abgeordnete im Ausschuss Fragen zu dem Abschiebeflug nach Kabul am 30. August. Laut Touré wusste ihr Ministerium über diesen geplanten Charterflug Bescheid, allerdings sei ihr kein konkretes Datum genannt worden. "Man hat die Information nicht herausgegeben, weil es eben auch, wie Sie wissen, eine ziemlich besondere Maßnahme war", so Touré. Auf die Frage, ob Schleswig-Holstein die Möglichkeit hatte, Personen in diesem Flug unterzubringen, antwortet sie: "Wir haben als Land Schleswig-Holstein - genau wie alle anderen Länder - mehrere afghanische Straftäter genannt, die nach der Priorität nach Afghanistan zurückgeführt werden sollten, die das Bundesministerium des Inneren aufgemacht hat."

Die Kriterien des BMI waren laut Touré schwere, schwerste Straftäter oder Gefährder in Strafhaft, Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht, kein Asyl oder aufenthaltsrechtlicher Status, keine Duldung beziehungsweise Duldung. Die von Schleswig-Holstein gemeldeten Personen sind Touré zufolge schlichtweg nicht berücksichtigt worden. "Warum das so ist oder warum nicht - das wurde dann vom BMI einfach so entschieden." Das Land habe keine Mitsprache gehabt.

Etwa die Hälfte der Plätze in Erstaufnahme belegt

Zudem berichtete die Ministerin im Ausschuss über aktuelle Zahlen, wie Landesunterkünfte für Flüchtlinge aktuell belegt sind. In der vergangenen Woche waren mit knapp 4.600 Personen etwas mehr als die Hälfte der 8.500 Plätze belegt. Dabei war Rendsburg mit 928 von 1.400 Plätzen am stärksten belegt. Der monatliche Schnitt von ankommenden Personen liegt demzufolge im Jahr 2024 bislang bei 570. "Unsere Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen sind ausreichend", so Touré. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Kapazitäten hochgefahren worden.

Bis Juli dieses Jahres sind insgesamt knapp 4.000 Flüchtlinge nach Schleswig-Holstein gekommen. Insbesondere im Juni - im Zeitraum der Fußball-EM - gab es laut Zuwanderungsbericht einen starken Rückgang im Vergleich zum Vorjahr: 2024 waren es 462 und 2023 waren es 702 ankommende Personen. "Warum die Zahlen geringer sind, ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass an vielen Stellen die Grenzkontrollen fortgeführt und durchgeführt worden sind", so Touré.

Wie viele Menschen sind in Schleswig-Holstein derzeit ausreisepflichtig?

Im Jahr 2024 gibt es laut Sozialministerium in Schleswig-Holstein momentan 9.195 Personen, die ausreisepflichtig sind, davon haben 7.934 Personen eine Duldung - der Großteil wegen fehlender Reisedokumente. 274 Personen haben eine Duldung für Personen mit ungeklärter Identität. Diese beiden Duldungsgründe machen rund 28 Prozent aller Duldung aus. Der häufigster Duldungsgrund mit fast 50 Prozent ist laut Sozialministerin die Angabe "sonstige Gründe", eine weitere Spezifizierung sei nicht möglich.

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