Kommunalrecht: FDP und SSW reichen Normenkontrollklage ein
Kurz vor der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 haben FDP und SSW eine Normenkontrollklage gegen vom Landtag beschlossene Änderungen am Kommunalrecht in Schleswig-Holstein eingereicht.
FDP und SSW haben beim Landesverfassungsgericht Klage gegen das von der schwarz-grünen Koalition beschlossene Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Hochsetzung der Fraktionsgrenze und gegen die Einschränkungen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Durch die geplante Ausnahme von Bauleitplänen aus zulässigen Bürgerbegehren fürchten FDP und SSW, dass mehr als der Hälfte der derzeitigen Bürgerentscheide der Boden entzogen wird.
Vorwurf: Demokratieabbau kurz vor Kommunalwahl
Um in einer Kommunalvertretung eine Fraktion bilden zu können, bedarf es nach dem neuen Gesetz mindestens drei statt wie bisher zwei Mitgliedern. Kleine Parteien befürchten dadurch Nachteile. FDP-Landtagsfraktionschef Christopher Vogt wirft der schwarz-grünen Regierung vor, kurz vor der Kommunalwahl einen Demokratieabbau zu betreiben. Dieser richte sich gegen kleinere Parteien, Wählergemeinschaften und die Interessen der Wähler. "Das ist nicht nur inhaltlich problematisch, sondern auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich, was CDU und Grüne beschlossen haben", sagt Vogt.
Lars Harms, Fraktionsvorsitzender des SSW, ergänzt, das schwarz-grüne Gesetz schaffe Chaos in der Kommunalpolitik und widerspreche den Bestimmungen der Landesverfassung. An den Fraktionsstatus sind Rechte und Gelder gekoppelt - FDP und SSW befürchten, kleinere Parteien könnten nun bei ihren Mitwirkungsmöglichkeiten beschnitten werden.
Gesetz könnte auf Eis gelegt werden
Mit der Normenkontrollklage stellen beide Fraktionen auch einen Antrag auf einstweilige Anordnung, mit der das Gesetz auf Eis gelegt werden könnte. Mit einer Entscheidung rechnen sie noch vor der Kommunalwahl. Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Jepsen, sagte, die Klage habe man erwartet, man sei aber sehr zuversichtlich, dass das Gesetz durchtragen werde.
Landesverfassungsgericht soll Gesetz außer Kraft setzen
Beide Fraktionen wollen per einstweiliger Anordnung erreichen, dass das Landesverfassungsgericht das Gesetz außer Vollzug setzt, wie der Anwalt für Verwaltungsrecht, Moritz von Rochow, sagt: "Die Heraufsetzung der Mindestfraktionsgröße in den Gemeinden und Kreisen schränkt das kommunale Selbstverwaltungsrecht in unzulässiger Weise ein." Unter anderem sei die Fraktionsgrößenregelung nicht mit dem in der Landesverfassung verankerten Minderheitenschutz vereinbar.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
Auch an den geplanten Änderungen bezüglich der Bürgerbegehren übt der Kieler Anwalt Kritik: Mit der Heraufsetzung der Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide solle eigentlich die Verwaltung vereinfacht werden, mahnt Rochow. Nur erreiche das Gesetz das genaue Gegenteil: "Je höher ein Quorum ist, desto mehr Unterschriften muss die Verwaltung mit den Melderegistern abgleichen."