Jugend-Gewalt in Heide: Vier Mädchen verwarnt
Vier Mädchen im Alter von 14 bis 17 Jahren haben im Februar in Heide eine 13-Jährige geschlagen und gedemütigt. Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus. Die Entscheidung des Gerichts sieht unter anderem ein Anti-Gewalt-Training vor.
Vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Meldorf (Kreis Dithmarschen) mussten sich am Dienstag vier Mädchen wegen des Überfalls auf eine 13-Jährige in Heide verantworten. Laut Anklage hatten sie ihre Mitschülerin im Februar geschlagen und gedemütigt. Außerdem wurde die Tat per Smartphone gefilmt und im Internet verbreitet.
Das Gericht hat die vier Jugendlichen wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung, Sachbeschädigung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen verwarnt. Sie müssen jeweils 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und ein Anti-Gewalt-Training absolvieren.
Angeklagte gestehen und entschuldigen sich
Die angeklagten Jugendlichen waren nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht vorbestraft. Sie haben ihre Tat gestanden und sich bei dem Opfer vor dem Prozess entschuldigt.
Das Verfahren fand - wie bei jugendlichen Angeklagten üblich - unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Opfer musste nicht vor Gericht erscheinen. Mit der Ankündigung, die Taten zuzugeben, ersparten die Angeklagten dem Opfer eine Aussage vor Gericht.
Mädchen drücken Opfer Zigarette im Gesicht aus
Laut Anklage hatten die vier Mädchen im Alter von 14 bis 17 Jahren ihr Opfer am hellichten Tag in der Nähe des Heider Bahnhofs über einen längeren Zeitraum festgehalten, gequält und geschlagen. Laut den Ermittlungen haben sie das 13 Jahre alte Mädchen unter anderem mit Cola übergossen, ihr die Haare angesengt und eine Zigarette im Gesicht ausgedrückt.
Gerichtssprecherin: Erziehungsgedanke ist anzuwenden
Die Angeklagten sind nach dem Jugendgerichtsgesetz verwarnt worden. Als Jugendlicher gilt vor dem Gesetz, wer zur Tatzeit mindestens 14 Jahre und noch keine 18 Jahre alt ist. "Der Gesetzgeber behandelt Jugendliche bewusst anders als Erwachsene, weil er davon ausgeht, dass sich Jugendliche noch in der Entwicklung befinden und ihre Verstandes- und Einsichtsfähigkeit noch nicht abschließend ausgebildet ist", sagte eine Gerichtssprecherin.
Das Ziel des Jugendstrafrechts sei, so die Sprecherin, zu verhindern, dass der einzelne Jugendliche erneut straffällig wird: "Deswegen ist der Erziehungsgedanke auf das Verfahren und die Rechtsfolgen anzuwenden."