Grundsteuer: Verband rät, Daueraufträge zu stornieren
Zum Jahresbeginn soll die neue Grundsteuer-Berechnung greifen. Dadurch kann es für Eigentümer teurer werden. Der Verband Haus und Grund Schleswig-Holstein rät, nur zu zahlen, wenn der Bescheid da ist.
Der Eigentümerverband Haus und Grund Schleswig-Holstein rechnet mit höheren Kosten für einige Hausbesitzer und Mieter durch die neue Grundsteuer-Berechnung - und hofft auf das Bundesverfassungsgericht. Der Landesvorsitzende Alexander Blažek hält die neue Berechnung für verfassungswidrig, weil die Bodenrichtwerte seines Erachtens zu unfairen Ergebnissen führen.
Wer Grundsteuerbescheid erhalten hat, muss zahlen
Eigentümern und Vermietern, die von den Behörden noch keinen Bescheid erhalten haben, rät Blažek, vorerst keine Grundsteuer zu zahlen und entsprechende Lastschrifterlaubnisse zurückzunehmen und Daueraufträge zu stornieren. Denn ab 2025 gilt das neue Berechnungsmodell. Alle, die bereits einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben, müssen allerdings auch zahlen. Darauf verweist das schleswig-holsteinische Finanzministerium. Ein eingelegter Einspruch habe darauf keinen Einfluss und hemme die Vollziehung der Grundsteuer nicht, hieß es.
Wohnungsunternehmen: Bundesmodell ist unsozial
Der Direktor des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Andreas Breitner, hält das Bundesmodell für zutiefst unsozial. Dadurch falle die Grundsteuer in besonders nachgefragten Quartieren überdurchschnittlich hoch aus und das Wohnen werde dort damit für Menschen mit geringem Einkommen zu teuer.
Neue Berechnung gilt ab 2025
Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Schleswig-Holstein wendet das Bundesmodell an. Das gesamte Grundsteueraufkommen einer Kommune soll laut Finanzministerium von der Reform unberührt bleiben. Für die einzelnen Eigentümer kann es aber zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen.