Grundsteuererklärung: Finanzämter verschicken irrtümlich Mahnungen
Das dürfte für einige Haus- und Wohnungseigentümer in Schleswig-Holstein ein ziemlicher Schreck gewesen sein: Obwohl sie ihre Grundsteuererklärung fristgerecht eingereicht hatten, bekamen sie ein Erinnerungsschreiben - samt Androhung empfindlicher Strafen.
Durch eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag wurde die Panne bekannt: Die Finanzämter in Kiel, Lübeck, Neumünster und dem Kreis Ostholstein hatten manchen Haus- und Wohnungseigentümern irrtümlich Mahnungen geschickt, endlich die Grundsteuererklärung abzugeben - obwohl die Empfänger sie schon längst abgegeben hatten. Die SPD-Fraktion hat dafür am Freitag (2.6.) im schleswig-holsteinischen Landtag das Finanzministerium kritisiert.
Ministerium: Oft Fehler beim Ausfüllen der Erklärung
Laut Ministerium haben viele Eigentümer in der Erklärung zum Beispiel ein falsches Jahr oder eine verkehrte Steuernummer angegeben. Dadurch habe das System die eingegangene Erklärung nicht richtig zuordnen können - und deshalb eine Mahnung verschickt. In manchen Fällen habe der Fehler aber auch an technischen Problemen bei den Finanzämtern gelegen, räumte Sprecherin Svea Balzer ein.
"Offenbar ist die derzeitige Vorgehensweise so fehleranfällig, dass man sich dazu entschlossen hat, den Versand der Erinnerungsschreiben vorläufig gleich ganz einzustellen", kritisierte Beate Raudies, finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Dass Bürger aufgrund eines Behördenfehlers gemahnt oder gar bestraft würden, dürfe auf keinen Fall passieren. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) müsse die Fehler schnellstens beheben, forderte Raudies.
Wie viele Eigentümer von dem Irrtum betroffen sind, teilte das Finanzministerium auch auf NDR Anfrage nicht mit. Bekannt ist lediglich, wie viele Eigentümerinnen und Eigentümer in Schleswig-Holstein bis dato ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben: Stand Montag (29.5.) waren es 86 Prozent.
Was im Fall einer Mahnung zu tun ist
Wer eine Mahnung bekommen hat, obwohl die Grundsteuererklärung längst verschickt ist, sollte sich laut Ministerium zunächst an das zuständige Finanzamt wenden. Die angedrohten Strafen müssten auf keinen Fall bezahlt werden. Und auch wer zurecht eine Mahnung bekommen hat, wird nicht unmittelbar zur Kasse gebeten. Die Strafen, die in den Erinnerungsschreiben angegeben sind, würden erstmal noch nicht eingetrieben, sagte eine Sprecherin.