Flugzeug-Farbattacke der "Letzten Generation" auf Sylt: Haft gefordert
Mitglieder der "Letzten Generation" sollen bei einer Farbattacke auf ein Privatflugzeug auf Sylt vorsätzlich einen Millionenschaden verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft fordert Gefängnisstrafen.
Im Prozess gegen Mitglieder der Protestgruppe „Letzte Generation“ fordert die Staatsanwaltschaft für zwei der Angeklagten Haftstrafen ohne Bewährung. Die Angeklagten sollen im Juni 2023 einen Privatjet auf Sylt mit orangener Farbe besprüht und einen Millionenschaden verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft plädierte am Freitag (15.11.) auf acht beziehungsweise fünf Monate Gefängnis ohne Bewährung für zwei Mitglieder der Gruppe. Das Plädoyer der Verteidigung und die Urteilsverkündung sollen am 6. Dezember folgen. Die zwischen 22 und 61 Jahre alten Angeklagten werden sich darüber hinaus auch noch zivilrechtlich verantworten müssen. Hohe Schadensersatzforderungen könnten drohen.
Staatsanwaltschaft: Vorsätzliche Beschädigung des Jets
Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Forderung damit, dass der hohe Schaden am Privatjet auf Sylt vorsätzlich verursacht worden sei. Und zwar unter anderem deshalb, weil die Angeklagten vor der Farbattacke die Schutzabdeckungen der Triebwerke entfernt hätten. Allein die Schäden an beiden Triebwerken beziffern sich laut Staatsanwaltschaft auf mehr als 700.000 Euro. Gesamtschaden laut Anklage: mindestens eine Million Euro. Es dürfte die bislang kostspieligste Farbattacke der "Letzten Generation" gewesen sein. Die Angeklagten sollen sich dabei teilweise auf den Tragflächen des Jets festgeklebt und Transparente mit den Aufdrucken "Euer Luxus - Unsere Dürre" und "Euer Luxus = Unsere Ernteausfälle" ausgerollt haben.
Teilweise Verzicht auf politische Straftaten angekündigt
Zwei weitere Mitglieder der „Letzten Generation“ hatten vor Gericht deutlich gemacht, dass sie auf weitere Straftaten aus politischen Motiven verzichten wollten. Auch deshalb forderte die Staatsanwaltschaft in diesen Fällen nur Geldstrafen von 1.200 beziehungsweise 1.500 Euro. Dabei handelt es sich teilweise um Forderungen für Gesamtstrafen, die vorherige Urteile miteinbeziehen. Fast alle Mitglieder der Protestgruppe "Letzte Generation", die sich seit Dienstag (12.11.) vor dem Amtsgericht Niebüll verantworten müssen, saßen für ähnliche Protestaktionen bereits auf der Anklagebank.
Vorwurf "Störung öffentlicher Betriebe" nicht haltbar
Gegen einen weiteren Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe fallen gelassen: Der Fotograf der Gruppe habe das Sylter Flughafengelände zur Tatzeit nicht nachweislich betreten. Und: Zunächst wurde den "Letzte Generation"-Mitgliedern auch die Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen, doch die Aktion habe allenfalls geringfügige Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens gehabt. Daher wurde auch dieser Vorwurf fallen gelassen.
Keine Strafe für Golfplatz-"Renaturierung"
Ebenso verhält es sich mit einer Aktion auf einem Sylter Golfplatz im vergangenen Sommer, wo einige Angeklagte Löcher gegraben, einen Baum gepflanzt und eine kleine Fläche der Anlage mit einem Schild zum "Naturschutzgebiet" erklärt hatten. Im Vergleich zur ungleich gravierenderen Sachbeschädigung am Privatjet falle diese Aktion bei einer möglichen Verurteilung nicht ins Gewicht, so der Staatsanwalt.
"Demos und Petitionen reichen nicht aus"
Zu Prozessbeginn hatten die Angeklagten Gelegenheit dazu, sich zu äußern. "Der Beitrag der Superreichen zur Zerstörung unserer Lebensgrundlage ist unverhältnismäßig groß", sagte Lilli G. Es folgten diverse Verweise auf Studien und wissenschaftliche Artikel, unter anderem zum CO2-Ausstoß von Flugreisen mit Privatjets. "Demos und Petitionen reichen nicht aus. Uns bleibt keine andere Option", so eine der Angeklagten. Die "Letzte Generation" plant am Sonnabend (16.11.) ab 12 Uhr eine Aktion im Bereich Breitenburger Straße/Schumacherallee in Itzehoe.
Getrennte Verfahren zu krimineller Vereinigung und Miramar-Aktion
Gegen eine 32-jährige Frau, die auch an der Farbattacke auf dem Sylter Flughafen beteiligt gewesen sein soll, hat die Staatsanwaltschaft Flensburg mittlerweile ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Darin ging es um die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung. Für ein mögliches Hauptverfahren am Landgericht Flensburg gibt es noch keinen Termin. Weitere Sylt-Proteskationen wie etwa die Farbattacken auf das Hotel Miramar und auf zwei Geschäfte in Kampen werden ebenfalls in einem weiteren Verfahren behandelt.