Messerangriff auf 13-Jährigen in Kiel: Zwei Verdächtige in U-Haft
Nach der Messerattacke auf einen 13-Jährigen in Kiel am Sonntagabend hat ein Haftrichter am Dienstag Haftbefehle gegen alle sieben Verdächtigen erlassen. Laut Polizei sitzen zwei 18-Jährige in Untersuchungshaft.
Man gehe davon aus, dass alle Verdächtigen im Alter von 14 und 22 Jahren unter Vorsatz handelten - und ihr Opfer töten oder zumindest schwer verletzen wollten. Das erklärte die Staatsanwaltschaft am Mittwochnachmittag. Daher wurde gegen alle sieben Personen Haftbefehl erlassen. Zwei von ihnen wurden demnach in der Jugendanstalt Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) inhaftiert.
Bei den anderen fünf Jugendlichen wurde der Haftbefehl gegen Auflagen wieder außer Vollzug gesetzt. Denn laut Staatsanwaltschaft bestehe keine Fluchtgefahr. Den sieben Verdächtigen wird gemeinschaftlich begangener versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Sie stammen alle aus Kiel.
13-Jähriger wurde durch Messerattacke lebensgefährlich verletzt
Die Beschuldigten sollen laut Polizei am Sonntag gegen 19 Uhr den 13-Jährigen unter einem Vorwand aus der Wohnung seiner Wohngruppe im Stadtteil Kiel-Hassee gelockt haben. Es sei dann auf dem Gelände einer Schule in der nahen Diesterwegstraße zu einem Streit gekommen. In dessen Verlauf solle eine der Personen den 13-Jährigen durch einen Messerstich lebensgefährlich verletzt haben, teilte die Polizei mit.
Polizisten reanimierten den Jungen, Fahndung nach Verdächtigen
Polizeibeamte mussten den Jungen nach eigenen Angaben vor Ort reanimieren. Nach einer Notoperation im Krankenhaus sei sein Zustand inzwischen stabil, heißt es von der Polizei. Die sieben Tatverdächtigen seien zunächst geflüchtet und nach einer Fahndung festgenommen worden.
Beamten konnten den 13-Jährigen bereits am Montag befragen. Mehr Informationen, auch zu den Hintergründen der Tat, gab die Polizei wegen der laufenden Ermittlungen bisher nicht heraus.
Kontaktverbot für Verdächtige
Die fünf freigelassenen Jugendlichen müssen zwar nicht in Haft, dafür aber Auflagen erfüllen: mehrmals pro Woche müssen sie sich bei der Polizei melden, außerdem gilt für sie ein Kontaktverbot. Laut Staatsanwaltschaft dürfen sie sowohl zum Opfer als auch untereinander keinen Kontakt aufnehmen. Sollte einer von ihnen dagegen verstoßen, könne er in U-Haft genommen werden, sagte Oberstaatsanwalt Michael Bimler. Die Jugendgerichtshilfe werde sich nun der fünf Jugendlichen annehmen, so Bimler weiter.
Stadträtin für Jugend: Kümmern uns um Jungen und seine Eltern
Laut Kiels Stadträtin für Jugend Renate Treutel (Grüne) schaue man im Augenblick, dass der 13-Jährige das bekomme, was er brauche und was ihm gut tue. "Er muss ja nicht nur körperlich gesund werden, sondern auch psychisch", so Treutel.
Stabilität sollen ihm dabei in erster Linie seine Eltern geben. Geplant sei zudem psychologische Betreuung für den Jungen, erklärt Treutel. "Das Tempo bestimmen der Junge und die Eltern. Nichts ist schlimmer als in dieser Situation, wo Gewalt ein erheblicher Faktor war, über die Betroffenen hinwegzurollen."
Stadt sucht auch Kontakt zu mutmaßlichen Tätern
Die Stadt ist im Rahmen der Jugendgerichtshilfe auch für die mutmaßlichen Täter und die mutmaßliche Täterin zuständig, soweit diese in Kiel wohnen. Sobald die Staatsanwaltschaft die Namen weiterleitet, startet die Kontaktaufnahme, so Treutel. Die Jugendlichen und Heranwachsenden sollen in den entsprechenden Strafverfahren begleitet werden. Ziel sei es mit pädagogischem Knowhow zu schauen, was passieren müsse, dass sie zukünftig straffrei blieben.
"Die Hauptvoraussetzung dafür ist, dass die jungen Leute Verantwortung für ihre Taten übernehmen", sagt die Stadträtin. Man werde dem Gericht einen Vorschlag machen, welche Maßnahmen sinnvoll seien. Aufgrund der schweren Tat könne das eine Jugendstrafe sein.