Mitglied der "Letzten Generation" am Landgericht Flensburg angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat Anklage gegen eine 32 Jahre alte Schleswig-Holsteinerin erhoben. Sie soll als Mitglied der "Letzten Generation" diverse Straftaten begangen haben.
Einbrüche in Flughäfen in Berlin-Brandenburg und auf Sylt sowie die Manipulation einer Rohöl-Pipeline in Mecklenburg-Vorpommern - unter anderem dafür muss sich die Aktivistin verantworten. Das hat die Staatsanwaltschaft Flensburg am Mittwoch mitgeteilt. Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt sagte NDR Schleswig-Holstein, die Ermittlungen gegen die Frau seien abgeschlossen. Ihr werden die Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung, gemeinschädliche Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen.
Aktionen verursachen Schäden in Millionenhöhe
Auf Sylt soll die 32-Jährige im Juni 2023 gemeinsam mit anderen gewaltsam in den Sicherheitsbereicht des Flughafens eingedrungen sein und dann einen Privatjet mit Farbe besprüht haben. Allein bei dieser Aktion ist laut Oberstaatsanwalt Winterfeldt ein Schaden von mehr als einer Million Euro entstanden. Auch auf dem Golfplatz des Budersand Hotels auf Sylt soll die Gruppe Schäden angerichtet haben. Für insgesamt sieben Einzelaktionen muss die Frau sich laut Staatsanwaltschaft verantworten.
"Erhebliches Straftatpotenzial" unter Mitgliedern
Die Staatsanwaltschaft wirft der Aktivistin auch vor, weitere Straftaten professionell vorbereitet zu haben. Diese sollen sich gezielt gegen die kritische Verkehrs- und Versorgungsstruktur in Deutschland gerichtet haben. Auch soll die Angeklagte andere zu den Straftaten angestiftet haben. Laut Winterfeldt war sie bei der "Letzten Generation" verantwortlich für das Anwerben von Mitgliedern in Norddeutschland, "die bereit gewesen sind erhebliche Straftaten zu begehen".
"Letzte Generation" ist juristisch keine kriminelle Vereinigung
Ein weiterer Anklagepunkt der Staatsanwaltschaft Flensburg ist die Beteiligung der Frau an einer kriminellen Vereinigung. Zwar ist die "Letzte Generation" juristisch gesehen bislang nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft, laut Oberstaatsanwalt Winterfeldt ist es aber nicht erforderlich, die gesamte Vereinigung mit diesem Tatbestand zu belegen: "Alles andere würde ja dazu führen, dass alle anderen Mitglieder der letzten Generation, also auch die, die sich beispielsweise für sozial adäquate Protestformen oder Straftaten von ganz geringem Gewicht entschieden haben, über Gebühr kriminalisiert werden."
Die Staatsawaltschaft Flensburg ist als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Staatsschutzdelikte zuständig für diesen Fall. Sie hat ihre Ermittlungen gemeinsam mit Strafverfolgungsbehörden in Schleswig-Holstein, Bayern und Brandenburg geführt. Die angeklagte Frau und deren Verteidigung haben sich bislang nicht zu den Vorwürfen und der Anklage geäußert.