Entführung auf Kieler MFG-5-Gelände: Doch noch kein Urteil
Das Landgericht Kiel sollte eigentlich am Freitag ein Urteil in dem Prozess gegen den Angeklagten im Fall der Entführung auf dem ehemaligen MFG5-Gelände fällen. Nun wurde aber die Beweisaufnahme nochmals eröffnet.
In dem Prozess gegen einen 29-Jährigen, der eine Frau auf dem ehemaligen Gelände des Marinefliegergeschwaders 5 (MFG5) in Kiel entführt haben soll, ist am Freitag kein Urteil gefallen. Laut eines Gerichtssprechers will der Angeklagte sich nochmals zur Sache äußern. Daher wird die Beweisaufnahme wieder eröffnet. Am 28. Oktober soll die nächste Hauptverhandlung stattfinden. Ein Urteil ist auch dann noch nicht zu erwarten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten elf Straftaten gegen zwei Frauen vor, die er zwischen Januar 2022 und September 2023 begangen haben sollte. Der Prozess wurde nicht öffentlich verhandelt, um das Opfer zu schützen.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten wegen Geiselnahme, mehrfacher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. Zudem will die Staatsanwaltschaft, dass der Mann nachdem er seine Haftstrafe verbüßt hat, in Sicherungsverwahrung kommt. Die Verteidigung beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten.
Im September 2023 hielt der Angeklagte eine damals 29-Jährige in einem Hangargebäude des ehemaligen MFG5-Geländes fest. Die Frau wurde von Spezialkräften der Polizei befreit.