Stand: 31.07.2024 16:36 Uhr

Diskriminierung: Strafe gegen Hotel-Betreiber aus Neumünster

Kelly Laubinger gehört der Volksgruppe der Sinti an. © NDR
Bereits vor zwei Jahren hatte Kelly Laubinger vor Gericht Erfolg. Damals mussten die Betreiber eines Fitnessstudios 1.000 Strafe zahlen, weil sie Laubinger aus diskriminierenden Gründen abgelehnt hatten.

Das Amtsgericht Neumünster hat die Betreiber eines Hotels wegen Diskriminierung verurteilt. Die Co-Vorsitzende der Bundesvereinigung der Sinti und Roma, Kelly Laubinger, wollte nach Angaben des Gerichts im vergangenen Oktober ein Zimmer für einen Schriftsteller buchen. Das Hotel lehnte ab - mit der Begründung, schlechte Erfahrungen mit dem Namen Laubinger gemacht zu haben. Dies konnte mit Screenshots des Mailverkehrs zwischen Laubinger und dem Hotel belegt werden. Laubinger bekam Recht, die Betreiber müssen ihr 1.000 Euro Strafe zahlen.

 

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Grafik: Eine Sprechblase, in der die Kontur des Landes Schleswig-Holstein abgebildet ist. © NDR
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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 31.07.2024 | 16:00 Uhr

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