Der Angeklagte im Brokstedt-Prozess. © NDR
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AUDIO: Brokstedt-Prozess fortgesetzt: Psychiater Zeugen (1 Min)

Brokstedt-Prozess: Psychiater äußert Verdacht auf Psychose

Stand: 08.04.2024 19:08 Uhr

Ein Arzt hat im Prozess vor dem Itzehoer Landgericht um die Messerattacke von Brokstedt den Verdacht einer Psychose bei Ibrahim A. formuliert. Der Angeklagte selbst hält sich allerdings nicht für psychisch krank.

von Peter Bartelt

Ist Ibrahim A. tatsächlich voll schuldfähig, wie die Staatsanwaltschaft sagt? Oder sollte er aufgrund einer psychischen Erkrankung von der Untersuchungshaft in die Psychiatrie verlegt werden, wie die Verteidigung es fordert? Beim heutigen Prozesstag sagten zwei Ärzte als Zeugen aus. Ein Psychiater und ein sogenannter Substitutionsmediziner, der Suchtkranke wie den Angeklagten mit Methadon behandelt.

Sprunghaft und widersprüchlich

Der Psychiater hatte Ibrahim A. vor der Tat in Brokstedt in der U- Haft in der JVA- Billwerder behandelt. Auffällig sei gewesen, dass der Angeklagte sehr sprunghaft und launisch gewesen sei. Er habe in einem Moment ruhig und orientiert gewirkt und plötzlich habe sich sein Verhalten vollkommen geändert: "Dann wirkte er völlig überzogen, hat wie aus dem Nichts auf ernste Fragen plötzlich fratzenhaft gelacht." Mal habe der Angeklagte verneint, Stimmen gehört zu haben. Dann will er in seiner Zelle Klopfgeräusche über einen längeren Zeitraum gehört haben. Die habe er dann mit eigenem Klopfen übertönen wollen, sagte der Arzt vor Gericht aus.

Ibrahim A. hielt sich für gesund

Die Gespräche zwischen Psychiater und Patient waren eher kurz, weil, so der Arzt wörtlich, Ibrahim A. keinen Bedarf an weiteren Gesprächen gehabt habe. Außerdem habe er immer wieder betont, nicht psychisch krank zu sein. So sei er zu seiner abschließenden Prognose gekommen, dass es bei Ibrahim A. einen Verdacht für eine Psychose und eine schizophrene Persönlichkeitsstörung gebe. Gesichert könne man das aber nicht feststellen.

Methadon gegen Drogenkonsum

Auch der zweite Arzt, der Ibrahim A. in der U-Haft wegen dessen Drogensucht mit Methadon behandelt hatte, bestätigte die Sprunghaftigkeit im Wesen des Angeklagten. Das könnte mit dem Jahre langen Konsum diverser Drogen zusammenhängen. Eine Untersuchung habe aber lediglich den Konsum von Kokain nachweisen können. Er habe ihm zu Beginn der Behandlung zunächst nur eine kleine Dosis Methadon verschrieben, was auch Wirkung gezeigt habe. Das habe er im Laufe der Behandlung dann aber deutlich gesteigert, so der Arzt weiter. Auf die Frage, ob sowohl eine Überdosierung mit Methadon, als auch das plötzliche Absetzen ein psychotisches Verhalten auslösen könnte, verneinte der Arzt. Der nächste Verhandlungstag ist für den 15. April angesetzt.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 08.04.2024 | 18:00 Uhr

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