Brokstedt-Prozess: Ibrahim A. soll in Haft um Therapie gebeten haben
Ibrahim A. soll kurz vor der Tat mehrfach um eine Drogentherapie gebeten haben, sagte ein Ausländerberater im Brokstedt-Prozess.
Im Mordprozess um die tödliche Messerattacke von Brokstedt hat am Mittwoch ein Ausländerberater von Gesprächen mit dem Angeklagten berichtet. Diese seien völlig normal verlaufen, sagte der Berater am Mittwoch vor dem Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) aus. Während des Haftaufenthalts in der JVA Billwerder habe der 59-Jährige mehrmals mit Ibrahim A. gesprochen - im Mai, Juni, September und Dezember 2022. Der Angeklagte soll, so der Berater, die Absicht geäußert haben, nach der Drogentherapie ein straffreies Leben zu führen - zu arbeiten und eine Familie zu gründen.
Angeklagter soll auch schriftliche Anträge gestellt haben
Vor Gericht präsentierte der Anwalt des Angeklagten zudem einen Antrag aus der Gefangenenakte. Dieser soll belegen, dass Ibrahim A. während der U-Haft in der JVA schriftlich um Hilfe gebeten hat. Doch dieser und weitere Anträge auf Entlassungsvorbereitung seien abgelehnt worden, so der Verteidiger. Ein als Zeuge geladener Abteilungsleiter aus Billwerder sagte vor Gericht aus, damals sei niemand richtig für die Entlassungshilfe der U-Häftlinge zuständig gewesen.
Der Mordprozess um den Messerangriff im Regionalzug bei Brokstedt geht mittlerweile in den neunten Monat. Am Donnerstag werden die Verhandlungen fortgesetzt.