224 Behandlungsfehler in SH und HH: Das können Patienten tun
Laut dem Medizinischen Dienst Nord ist es in Schleswig-Holstein und Hamburg 2022 zu 224 Behandlungsfehlern gekommen. Häufig war die Pflege betroffen. Patienten können sich wehren.
Die Prüfer des Medizinischen Dienstes Nord haben für das vergangene Jahr 224 Behandlungsfehler für Schleswig-Holstein und Hamburg bestätigt. Das geht aus Daten des Medizinischen Dienstes hervor, die am Donnerstag vorgestellt wurden. Nach Angaben eines Sprechers entsprechen die 224 Fehler 26,4 Prozent aller untersuchten Fälle.
Bundesweit haben die Gutachter in gut 3.700 Fällen Behandlungsfehler festgestellt. In knapp 2.700 Fällen seien diese Fehler für gesundheitliche Schäden verantwortlich gewesen. Versicherte können sich nach Paragraf 66 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) bei ihrer Krankenkasse melden, wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten.
70 der 224 Behandlungsfehler waren "grob"
Hoch ist für 2022 der Anteil der sogenannten groben Behandlungsfehler in Schleswig-Holstein. Dies trifft laut den Gutachtern auf 70 der 224 Fehler zu. Der Medizinische Dienst führt als Beispiel einen Komapatienten auf, der Druckgeschwüre entwickelte, weil er lange im Krankenbett lag und nicht rechtzeitig umgelagert wurde. "Diesen Leidensweg" hätte das Klinikpersonal dem Patienten bei rechtzeitiger Reaktion "ersparen können", sagte Jan Gömer, Sprecher des Medizinischen Dienstes Nord.
Grobe Behandlungsfehler hält der Medizinische Dienst für nicht nachvollziehbar. Sie verstießen gegen elementare Grundsätze, hieß es seitens der Gutachter.
In diesen Bereichen passierten die meisten Fehler
Die meisten der 224 Fehler sind laut Medizinischem Dienst im Bereich der Pflege passiert. Danach folgen die Unfallchirurgie und die orthopädischen Operationen. Der Medizinische Dienst weist daraufhin, dass zusätzlich von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist. Für 2021 hatte der Medizinische Dienst insgesamt 260 Behandlungsfehler in Schleswig-Holstein und Hamburg festgestellt.
Wann Versicherte eine Chance auf Schadenersatz haben
Für die Feststellung eines Behandlungsfehlers prüfen die Gutachterinnen und Gutachter, ob eine Behandlung nach "anerkanntem medizinischen Standard" ausgeführt wurde. Nur wenn dies nicht der Fall ist, haben die Versicherten eine Chance auf Anerkennung ihrer Schadenersatz-Forderung.
Diese Unterlagen müssen Patienten vorlegen
Wichtig für den Medizinischen Dienst ist, dass vom Patienten bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Dazu gehört ein Gedächtnisprotokoll über den Behandlungsverlauf: Patienten sollten beschreiben, was, wann, wo passiert ist und von welchen Maßnahmen sie glauben, dass sie die Ursache für einen vermuteten, behandlungsfehlerbedingten Gesundheitsschaden sein können.
Außerdem sind - soweit schon vorhanden - Kopien von ärztlichen, zahnärztlichen beziehungsweise pflegefachlichen Unterlagen hilfreich, die den Behandlungsverlauf wiedergeben. Hierzu zählen zum Beispiel Arztbriefe und Entlassungsberichte, die in der Regel der Hausarzt erhalten hat.